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Vor dem Bauen Auskunft einholen.
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30.05.24

Wer seinen Garten umgestaltet und beispielsweise einen Zaun, eine Gartenhütte oder eine Überdachung plant, sollte sich vorher bei der Baurechtsabteilung erkundigen, ob dies überhaupt erlaubt ist.

Voller Elan stürzen sich jetzt im Frühling viele Eigentümer auf die Gartengestaltung. Hobbyhandwerker beginnen, Stellplätze in Vorgärten anzulegen, große Terrassen oder Terrassenüberdachungen zu bauen, Gartenhütten oder Pools aufzustellen. „Das kann zu Ärger führen, der sich vermeiden lässt“, erklärt Nina Langer, Leiterin der städtischen Baurechtsabteilung. „Erfahrungsgemäß bekommen wir in den Sommermonaten viele Anzeigen, denen wir dann nachgehen müssen.“ Deshalb rät die Baurechtsbehörde: „Egal Pool, Gartenzaun, Überdachung oder Hütte: Bevor Sie etwas planen, erkundigen Sie sich am besten bei uns, ob das auf Ihrem Grundstück überhaupt zulässig ist.“ Denn: Ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, muss das – oftmals mit hohen Mühen und Kosten – verbundene Bauwerk wieder abgerissen werden.

In manchen Fällen sind die Bauvorschriften für den Laien nicht auf den ersten Blick verständlich. Und: „Selbst wenn eine Gartenhütte grundsätzlich ohne Genehmigung errichtet werden dürfte, muss sie zahlreichen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen – für deren Einhaltung die Verantwortung beim Bauherrn liegt“, erklärt Nina Langer. Eine Vielzahl von Bauvorschriften müsse eingehalten werden. Diese sind aber den Eigentümern oftmals nicht bekannt.

Die Anfrage bei der Baurechtsabteilung kann formlos und unkompliziert per E-Mail gestellt werden. „Uns reicht in der Regel ein Screenshot des Grundstücks von Google-Maps, auf dem die Stelle markiert ist, an der etwas gebaut werden soll. Weiter benötigen wir die Maßangaben der geplanten baulichen Anlage“, erläutert Nina Langer. Sie betont: „Wer bei uns nachfragt und eine schriftliche Antwort von uns erhalten hat, hat auch rechtliche Sicherheit für sich selbst.“ Die Baurechtsabteilung ist per E-Mail über baurecht@gaggenau.de erreichbar.