Gaststättenkonzession

Um die Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte erteilen zu können, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antragsformular
  2. Pachtvertrag (Kopie)
  3. ggf. Handelsregisterauszug oder Notarvertrag über die Gesellschaftsgründung
  4. Polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen beim Bürgeramt des Wohnsitzes (nicht älter als drei Monate)
  5. Auszug Gewerbezentralregister – Belegart 9- zu beantragen beim Bürgerbüro (nicht älter als 3 Monate)
  6. Angaben in Steuersachen des Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  7. Nachweis über die Unterrichtung im Gaststättengewerbe (IHK)
  8. Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. Gesundheitszeugnis (Landratsamt Rastatt, Gesundheitsamt, Am Schlossplatz 5; Tel. 07222 / 381-2300)