Mit der Geburtsurkunde werden die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, das Geschlecht des Kindes,
Ort und Tag der Geburt sowie die Vornamen und Familiennamen der Eltern des Kindes nachgewiesen. Der Geburtsurkunde steht eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gleich.
Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.
Zum Nachweis der Berechtigung für den Erhalt dieser Urkunden legen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Geburtsurkunde
Gebühren
Gebühr: 20,00Euro
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Standesamt
Leitung:
Gabriele Doll
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 / 962-371
E-Mail: standesamt@gaggenau.de
Öffnungszeiten
!Terminvereinbarung erforderlich
Montag |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag |
9.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag |
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Freitag |
9.00 - 12.00 Uhr |