Geburtsurkunde beantragen

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person nachweist. Sie ist in vielen Lebenslagen notwendig – zum Beispiel für eine Eheschließung, Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, Versicherung oder Bank.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Hinweise:
Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

  • Geschlecht
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes. 

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
  • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Keine

Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00

Internationale Geburtsurkunde: je EUR 20,00

Gebühren

Gebühr: 20,00Euro