24.9.26
Weniger Verkehrslärm für Anwohner stark befahrener Straßen: Der Gemeinderat hat am Montag verschiedene Maßnahmen beschlossen, mit denen die Lärmbelastung in Gaggenau reduziert werden soll. Grundlage dafür ist die Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Untersucht wurden dabei nicht nur die B 462 und die L 613, sondern bewusst auch zahlreiche innerörtliche Straßen, an denen viele Menschen von Verkehrslärm betroffen sind.
Vorgesehen sind je nach Straßenabschnitt unter anderem niedrigere Geschwindigkeiten oder ein lärmmindernder Fahrbahnbelag. Hinter dem Lärmaktionsplan steht ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Städte und Gemeinden müssen regelmäßig untersuchen, wo Menschen erheblich durch Verkehrslärm belastet werden und welche Möglichkeiten bestehen, diesen zu verringern. Gaggenau hatte seinen Lärmaktionsplan zuletzt 2019 aktualisiert. Die Stadt hat die aktuelle Fortschreibung gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation erarbeitet.
Dabei wird der Verkehrslärm nicht vor jedem Gebäude gemessen, sondern nach einem einheitlichen Verfahren berechnet. In die Berechnung fließen unter anderem Verkehrsmenge, Fahrzeugarten und Geschwindigkeit ein. Ermittelt wird die Belastung an den Gebäudefassaden getrennt für den Tag und die Nacht.
Entscheidend ist anschließend, wie hoch die errechneten Werte sind. Für allgemeine Wohngebiete beginnt ab 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts der Bereich, in dem Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen und verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen werden. Ab 70 Dezibel am Tag beziehungsweise 60 Dezibel in der Nacht liegt nach dem zugrunde gelegten Maßnahmenkonzept ein Bereich vor, in dem eine Handlungspflicht besteht.
Auf dieser Grundlage wurden für mehrere Straßenabschnitte in Gaggenau konkrete Maßnahmen erarbeitet, die in den vergangenen Monaten auch von den betroffenen Ortschaftsräten und dem Gemeinderat ausführlich diskutiert wurden. Bevor diese endgültig umgesetzt werden können, folgt nun die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans sowie die Beteiligung weiterer Stellen. Dazu gehören unter anderem das Landratsamt, das Polizeipräsidium und wegen möglicher Auswirkungen auf Fahrpläne auch der Karlsruher Verkehrsverbund.
Folgende Maßnahmen wurden nach kontroverser Diskussion mit verschiedenen Mehrheiten beschlossen:
Auf der B 462 in Hörden: Lärmmindernde Fahrbahndeckschicht (Auftrag an den Bund)
Landstraße in Hörden: Tempo 30
Hauptstraße in Ottenau: Tempo 30
Schiller- und Goethestraße: gilt weiterhin Tempo 50
Michelbacher Straße: Tempo 30
Murgtalstraße Süd: Tempo 30
Murgtalstraße Nord: Tempo 30
Selbach: Tempo 40
Michelbach: Tempo 40, im Bereich Kindergarten gilt weiterhin Tempo 30
