7.5.26
Teils von einem historischen Tag, einem Alleinstellungsmerkmal für Gaggenau und einem wertvollen Geschenk für die Stadt war am Montagabend im Gemeinderat die Rede beim Tagesordnungspunkt klag-Bühne. Der Gemeinderat war sich mehrheitlich einig darüber, dass angesichts der finanziellen Situation der Stadt, das Angebot der Scherer-Stiftung ein Glücksfall für die Stadt ist.
Der Gemeinderat hat deshalb mit einer Enthaltung die Voraussetzungen für den Bau eines neuen klag gegenüber der Jahnhalle geschaffen. Wie bereits berichtet, plant die Baden-Badener Scherer Stiftung, der Stadt Gaggenau eine neue „Eventscheune“ zu errichten und damit „Kleinkunst aus Gaggenau“ (klag) zu sichern. Der Gemeinderat hat nun die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Verträge auszuarbeiten und abzuschließen.
Zuvor fasste Bürgermeister Andreas Paul die Überlegungen und Diskussionen der vergangenen Monate zusammen. Nachdem der Eigentümer des aktuellen klag der Stadt den Mietvertrag zur Jahresmitte gekündigt hatte, hat die Stadt nach Alternativen gesucht und geprüft. Wie berichtet war unter anderem auch eine Übergangslösung in Selbach im Gespräch. Parallel dazu fanden auch Gespräche der Stadt mit der Scherer-Stiftung statt, die nun den Bau für die Stadt übernimmt.
Stadt erhält Gebäude langfristig kostenfrei
Kern der Vereinbarung ist, dass die Stiftung das Gebäude auf eigene Kosten plant sowie baut und es der Stadt anschließend zur Nutzung überlässt. Die Nutzung ist zunächst auf 30 Jahre angelegt und kann verlängert auf 50 Jahre verlängert werden. Die Stadt übernimmt im Gegenzug den Betrieb sowie die laufenden Unterhaltskosten. Vorgesehen ist ein eingeschossiges Gebäude mit rund 600 Quadratmetern Fläche. Die Nutzung ist klar festgelegt: Die neue Spielstätte dient dauerhaft als Kleinkunstbühne.
Grundstücksverkauf zu symbolischem Preis
Um das Projekt umzusetzen, verkauft die Stadt eine Teilfläche (2730 Quadratmeter) gegenüber der Jahnhalle an die Stiftung. Der Kaufpreis beträgt symbolisch 1 Euro. Hintergrund ist, dass die Stiftung im Gegenzug erhebliche Leistungen erbringt – insbesondere den Bau des Gebäudes sowie die langfristige kostenfreie Überlassung an die Stadt. Diese Lösung stellt aus Sicht der Stadt eine wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Möglichkeit dar, den Kulturbetrieb der klag-Bühne dauerhaft zu sichern.
Bebauungsplan erforderlich
Neben den vertraglichen Regelungen werden auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorangetrieben. Für den Neubau ist ein Bebauungsplan erforderlich. Die Verwaltung arbeitet derzeit an den notwendigen Gutachten und Voruntersuchungen, etwa zu Lärm, Hochwasser und Artenschutz.
Ziel ist es, den Bebauungsplan noch in diesem Jahr zu beschließen. Ein Baubeginn wäre dann ab 2027 möglich und eine Eröffnung der neuen klag-Bühne Anfang 2028.
Fragen und Antworten zur aktuellen Entscheidung
Was hat der Gemeinderat jetzt genau beschlossen?
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Verträge mit der Scherer Stiftung abzuschließen, den Grundstücksverkauf vorzubereiten und das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
Warum wird das Grundstück für 1 Euro verkauft?
Der symbolische Preis ist an klare Gegenleistungen gebunden: Die Stiftung baut die neue Bühne auf eigene Kosten und stellt sie der Stadt über Jahrzehnte kostenlos zur Verfügung. Zudem bleibt die Nutzung entsprechend dem Stiftungszweck dauerhaft kulturell gebunden. !
Wie wird die neue klag-Bühne genutzt?
Die Nutzung ist festgelegt: Die Bühne dient in erster Linie der Kleinkunst. Ergänzend sind in begrenztem Umfang auch Veranstaltungen möglich, die für den Betrieb wirtschaftlich notwendig sind.
Wer betreibt die Bühne künftig?
Geplant ist, weiterhin mit der Rantastic GmbH zusammenzuarbeiten. Entsprechende Verträge werden derzeit vorbereitet. Für das Programm zeichnet neben dem Rantastic weiterhin auch das Kulturbüro verantwortlich.
Was passiert, wenn die Bühne irgendwann nicht mehr genutzt wird?
Für diesen Fall sind vertragliche Regelungen vorgesehen. Grundsätzlich bleibt die Nutzung an den Stiftungszweck gebunden. Auch nach den 50 Jahren ist nicht zu befürchten, dass auf dem Gelände eine andere Nutzung wie beispielsweise Wohnbebauung erfolgt. Dies schließt auch der jetzt aufgestellte Bebauungsplan aus.
Wie lautet der Stiftungszweck?
Wörtlich heißt es in der Stiftungssatzung: Die Förderung von Kultur, Geschichte, Kunst und Künstlern in Baden-Baden und angrenzenden Städten und Gemeinden. Dies bedeutet, dass auch in Gaggenau keine andere Nutzung möglich ist.
Wie geht es jetzt weiter?
Als nächstes werden die Verträge finalisiert und das Bebauungsplanverfahren vorangetrieben. Parallel wird die konkrete Planung des Gebäudes weiter ausgearbeitet.
