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Auch weiterhin soll es in Gaggenau ein Kaufhaus mit vielfältigem Sortiment geben.
© Stadt Gaggenau

29.06.24

Bei der Stadtverwaltung laufen die Vorbereitungen für die Gründung einer Genossenschaft für das City Kaufhaus auf Hochtouren. Noch vor den Sommerferien soll die Gründungsversammlung stattfinden. Gleichzeitig werden die Unterstützer nun gebeten, die Beträge ihrer Anteile zu überweisen.

Dieser Tage erhalten alle, die bereits Unterstützungserklärungen unterzeichnet haben, einen Brief von der Stadt Gaggenau mit weiteren Informationen. Die Resonanz ist nach wie vor ungebrochen. Aktuell steuere man auf eine Million Euro durch Anteile zu, freut sich Oberbürgermeister Michael Pfeiffer. Mit 3.000 Anteilen á 250 Euro wollte man mindestens 750.000 Euro erzielen, damit die Genossenschaft den Warenbestand im Kaufhaus übernehmen kann. Als Mindestlimit hatte die Stadt dafür 750.000 Euro angesetzt. Durch die Zusage von deutlich mehr Anteilen, verringert sich der Betrag für eine Kreditaufnahme.

Die Stadt hat mittlerweile ein Konto eingerichtet, auf das die zugesagten Anteile überwiesen werden können. Das Geld wird bis zum Eintrag der Genossenschaftsgründung treuhänderisch von der Stadtkämmerei verwaltet. Kommt es nicht zur Gründung der Genossenschaft, wird das Geld vollständig zurückbezahlt. Etwaige Zinsen auf dem Treuhandkonto würden für einen guten Zweck gespendet, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

 

Was passiert bei der formellen Gründungsversammlung?

Um die Genossenschaft auf den Weg zu bringen, steht im nächsten Schritt die formelle Gründungsversammlung an. Diese sollte nach Empfehlung des Genossenschaftsverbandes Baden-Württemberg in einer kleinen Runde von Personen durchgeführt werden, die sich verantwortlich in der Genossenschaft einbringen wollen. Dabei wird die Genossenschaftssatzung besprochen und nach Beschlussfassung von den anwesenden Personen rechtsverbindlich unterzeichnet. Dies bedeutet auch, dass die Unterzeichner der Gründungssatzung für entstehende Kosten aus der Gründungsphase haften. Ebenfalls bei der Gründungsversammlung wird der künftige Aufsichtsrat gewählt, der wiederum den Vorstand bestellt.

 

Wie geht es weiter?

Bis zum Jahresende soll ein nachhaltiger Geschäftsplan erstellt werden, der vom Genossenschafts-Verband geprüft wird. Aus den vorliegenden Zahlen des Jahresabschlusses 2022 mit einem Umsatz von über sechs Millionen Euro und einem Gewinn von rund 100.000 Euro wird bei der Stadt von einer dauerhaften Tragfähigkeit des City-Kaufhauses ausgegangen. Für den Jahresabschluss 2023 wird bei einem Umsatz von 6,6 Millionen Euro voraussichtlich ein Gewinn von über 100.000 Euro (nach Steuern) verbleiben.

Die Eintragung in das Genossenschaftsregister soll spätestens Anfang nächsten Jahres erfolgen. Erst dann kann die Genossenschaft den Betrieb des Kaufhauses übernehmen. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem die Beträge aus dem Treuhandkonto an die Genossenschaft überführt werden.

 

Wann wird man als Unterstützer dann Mitglied der Genossenschaft?

Sobald die Genossenschaft erfolgreich gegründet ist, kann jeder Unterstützer Mitglied der Genossenschaft werden. Bis dahin kann auch jeder von seiner Absichtserklärung zurücktreten. Nach Eintrag in das Genossenschaftsregister beschränkt sich dann die Haftung für alle nur auf die gezeichneten Geschäftsanteile.

 

Kann man noch Mitglied werden, wenn man noch keine Unterstützungserklärung ausgefüllt hat?

Ja. Wer Interesse hat, kann weiterhin Unterstützungserklärungen abgeben und dann seinen künftigen Geschäftsanteil überweisen. Aber auch nach der Gründung kann noch jeder Interessierte Mitglied der Genossenschaft werden.

 

Wo gibt es mehr Informationen?

Für Herbst ist eine weitere Versammlung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger vorgesehen, in der der aktuelle Stand der Genossenschaftsgründung vorgestellt wird. Informationen gibt es zudem unter: www.gaggenau.de/lebendiges-kaufhaus. Wer Fragen hat, kann sich an die Wirtschaftsförderung wenden: lebendiges-kaufhaus@gaggenau.de oder Telefon 07225 962-663.