31.1.26
Der historisch geprägte Ortskern von Michelbach zählt zu den besonders wertvollen Dorfkernen in Baden-Württemberg. Das Landesamt für Denkmalpflege führt ihn als einen von landesweit 89 Ortskernen mit hoher denkmalfachlicher Bedeutung. Um dieses hochwertige Ortsbild zu schützen und zugleich eine behutsame Weiterentwicklung zu ermöglichen, wurde eine Gestaltungssatzung „Ortskern Michelbach“ entwickelt.
Zwar gelten für denkmalgeschützte Gebäude bereits besondere Vorgaben, darüber hinaus fehlten bislang jedoch verbindliche Regelungen zur Gestaltung baulicher Anlagen. Ziel der Gestaltungssatzung ist es daher, grundlegende und rechtssichere Leitplanken für Neubauten und bauliche Änderungen im Ortskern zu schaffen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und das Ortsbild langfristig zu bewahren.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung wurde im Vergleich zu früheren Entwürfen deutlich reduziert. Er umfasst nun ausschließlich den eigentlichen Ortskern Michelbachs links und rechts des Michelbachs zwischen Linden- und Mühlwegplatz. Eine Unterteilung in verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Regelungen gibt es nicht mehr.
Inhaltlich wurde der Satzungsentwurf in enger Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat umfassend überarbeitet und stark entschlackt. Die frühere Erhaltungssatzung ist vollständig entfallen – es handelt sich nun ausschließlich um eine Gestaltungssatzung. Gestrichen wurden unter anderem Vorgaben zu Farbe, Material, Fassadengestaltung, Freiflächen, Einfriedungen, Nebengebäuden sowie zur Stellplatzverpflichtung. Auch Umfang, Detailtiefe und Regelungsdichte wurden erheblich reduziert.
Der nun vorliegende Entwurf beschränkt sich auf wenige, zentrale Regelungsbereiche: den Hauptbaukörper, Balkone und Loggien, Anbauten, die Gestaltung der Dachflächen sowie Ausnahmeregelungen. Ergänzend enthält die Satzung unverbindliche Gestaltungsempfehlungen, etwa zur Fassadengestaltung oder zu Freiflächen. Diese sind ausdrücklich nicht verbindlich und sollen lediglich Orientierung geben.
Dem Verfahren ging ein mehrjähriger Beteiligungsprozess voraus. Bereits ab 2020 wurde der Satzungsentwurf durch das Büro ISA Internationales Stadtbauatelier aus Stuttgart erarbeitet. In mehreren Bürgerveranstaltungen sowie während der Offenlagen 2023 konnten Anwohnerinnen und Anwohner ihre Anregungen einbringen. Nach erheblicher Kritik und einer Unterbrechung des Verfahrens Ende 2023 wurde der Entwurf nach den Kommunalwahlen 2024 erneut aufgegriffen, deutlich gekürzt und inhaltlich neu ausgerichtet. Die Überarbeitung wurde im Juli 2025 erneut öffentlich vorgestellt und diskutiert. Seither gab es nur noch geringfügige Anpassungen, unter anderem die Aufnahme des Flurstücks des Gasthauses „Engel“ in den Geltungsbereich.
Der aktuelle Satzungsentwurf wurde am 22. Januar 2026 im Ortschaftsrat Michelbach vorberaten. Am Montag beschloss der Gemeinderat nun die Offenlage. In diesem Rahmen haben Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden erneut Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Nach Prüfung und Abwägung entscheidet der Gemeinderat über den Satzungsbeschluss und die Satzung kann in Kraft treten.
