Gewässerunterhaltung

Das baden-württembergische Wasserrecht definiert den vorbeugenden Hochwasserschutz als ein wichtiges Ziel für eine objektive Gefahrenabwehr.

Die Kenntnis über Hochwassergefahren bildet dabei die Grundlage für einen wirksamen Hochwasserschutz. Dabei kommt in erster Linie der Stadt die Aufgabe zu, mit einem zielgerichteten Hochwasserschutzkonzept und den sich daraus ergebenden Maßnahmen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Andererseits trägt eine effektive Eigenvorsorge von gefährdeten Privatgrundstücken auch maßgeblich zur Schadensvermeidung oder – minderung bei.

Die Betreuung der sog. "Gewässer der zweiten Ordnung", das sind Bäche und Bachläufe, obliegt der Tiefbauabteilung. Den Hochwasserschutz der Murg als sog. "Gewässer der ersten Ordnung" gewährleistet das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Für wasserrechtliche Fragestellungen und Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Rastatt - Umweltamt zuständig.

Hinweis:
Falls Sie einen Mangel oder Schaden feststellen, sind wir Ihnen für eine entsprechende Mitteilung, am besten per E-Mail, sehr dankbar. Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie uns bei der Schadensbeseitigung. Hilfreich ist auch immer die Übersendung eines Fotos. (http://www.kreis-rastatt.de)

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Unterstützung.