Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung des Steuermessbetrags sind die Finanzämter zuständig.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben. Die hebeberechtigte Gemeinde bestimmt auch diesen Hebesatz. Ist ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden aktiv, so wird die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer durch Zerlegung anteilig auf diejenigen Gemeinden verteilt, in denen der Gewerbebetrieb über eine Betriebsstätte verfügt.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz liegt bei 380 %.