Grabmalgenehmigung

Die Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Einfassungen, Teilabdeckungen und sonstigen baulichen Anlagen
kann erst dann erfolgen, wenn Sie zuvor die schriftliche Genehmigung (Zustimmung) der Friedhofsverwaltung
eingeholt haben. Ihre Gestaltung und Bearbeitung soll sich dem Charakter des Friedhofs und des Grabfeldes
anpassen.

Die entsprechenden Anträge, die auch durch den beauftragten Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung eingereicht
werden können, sollten folgende Unterlagen enthalten:

a) Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10    unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung,
   der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung, und
b) soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab
   1:1 unter Angabe des Materials, der Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung.

Nähere Angaben zu den Gestaltungsvorschriften und den gestatteten baulichen Anlagen können Sie von der
Friedhofsverwaltung beziehen.

Unterlagen:

Antragsformulare können wir Ihnen auf Anforderung gerne zukommen lassen. Auch Steinmetzbetriebe verfügen oft über
die entsprechenden Formulare.

Gebühren

Gebühr: 40,00Euro