Grabnutzungsrecht

Grabnutzungsrechte werden für Wahlgrabstätten (Erd- und Urnenwahlgrabstätten) verliehen. Die Verleihung eines
Nutzungsrechts erfolgt auf Antrag für die Dauer der Ruhezeit. Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde.

Nutzungsrechte können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Die Verlängerung von Nutzungsrechten
nach Ablauf der (letzten) Ruhefrist ist nur auf die Dauer von jeweils 5 Jahren für das gesamte Wahlgrab möglich.

Nutzungsrechte an unbelegten Grabstätten können jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der
letzten Ruhefrist zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung.

Unterlagen:

Die Antragstellung erfolgt formlos oder über ein entsprechendes Formular, das Ihnen die Friedhofsverwaltung  zur Verfügung stellen kann.

Gebühren

Die Gebühren für die Verleihung des Grabnutzungsrechts tragen die nutzungsberechtigten Personen. Die
Gebührenfestsetzung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Verleihung des Nutzungsrechts gültigen
Friedhofsgebührensatzung.