Der Grundbuchausdruck kann vom Eigentümer oder jedem im Grundbuch eingetragenen Berechtigten angefordert werden. Andere Personen müssen eine schriftliche Vollmacht der oben genannten Personen oder ein berechtigtes Interesse gemäß § 12 Grundbuchordnung nachweisen. Nähere Auskünfte hierzu können Sie gerne telefonisch erfragen.
Die Anforderung kann schriftlich erfolgen oder online unter www.amtsgericht-achern.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt/Grundbucheinsicht+und+Grundbuchausdrucke
Der Grundbuchauszug kann schriftlich (gerne per E-Mail) angefordert werden und wird dann zugeschickt.
Unterlagen:
Lichtbildausweis
