Die Eigentümer können die Bewilligung einer einfachen Grundschuld beglaubigen lassen.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Die Beurkundung einer Grundschuld mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 800 Zivilprozessordnung) ist nur bei einem Notar möglich.
Unterlagen:
Lichtbildausweise, Bewilligungsvordruck der Bank/Sparkasse