Grundschuldbestellung

Die Eigentümer können die Bewilligung einer einfachen Grundschuld beglaubigen lassen.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Die Beurkundung einer Grundschuld mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 800 Zivilprozessordnung) ist nur bei einem Notar möglich.

Unterlagen:

Lichtbildausweise, Bewilligungsvordruck der Bank/Sparkasse

Gebühren

Je nach Wert des einzutragenden Rechts. Nähere Auskünfte werden gerne nach Vorlage der Bewilligung erteilt.