Die Bebauung eines Grundstückes wird durch verschiedene Rahmenbedingungen beschränkt. Es gibt bauplanungsrechtliche (https://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauplanungsrecht/) Schranken – durch sie wird die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet gelenkt – und es gibt bauordnungsrechtliche (https://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauordnungsrecht/) Schranken – diese dienen in erster Linie der Gefahrenabwehr, z.B. dem Brandschutz. Vor Klärung bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Detailfragen sind aber Grundbedingungen zu beachten, die für eine Bebaubarkeit des Grundstücks erfüllt sein müssen: das Grundstück muss an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder es muss über eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer solchen verfügen; eine bauliche Anlage darf grundsätzlich nur auf einem Grundstück und nicht auf mehreren errichtet und grundsätzlich ist von Wäldern ein Abstand von mindestens 30 Meter einzuhalten.
Grundstücksbebauung
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