Aktuelles

19.01.2021

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

wenn ich Ihnen heute den Verwaltungsentwurf des Haushaltplans für die nächsten zwei Jahre vor­lege, tue ich dies in einem außergewöhnlichen gesellschaftspolitischen, aber auch finanz­politischen Umfeld. Seit März vergangenen Jahres ist die Bewältigung der weltweiten Corona-Pandemie das vielfach beherrschende Thema in unserem Alltag. Es dominiert alle Lebens­be­reiche und stellt nicht nur den Gesundheitssektor, sondern unsere gesamte Volks­wirt­schaft vor in den zurückliegenden 75 Jahren nicht gekannte Heraus­forderungen.

 Die Pandemie dürfte die größte Krise sein, die unser Land in der Nachkriegszeit erlebt hat. In Reaktion darauf haben wir als Stadt in sehr kurzer Zeit reagiert. Ich erinnere nur an unsere vor der Sommerpause gefassten Be­schlüsse bezüglich der Entlastung der Eltern bei den Be­treuungs­entgelten oder unsere vielfältigen Maßnahmen zugunsten von Einzelhandel und Gastronomie, insbesondere in der Innenstadt. Einiges davon läuft selbstredend auch im Hinter­grund, ich denke bei­spiels­weise an steuerliche Maßnahmen, etwa bei der Reduzierung von Steuervoraus­zahlungen, über die auf Verwaltungsebene entschieden wird. Soweit nicht das Finanzamt, sondern wir als Stadt gefordert sind, haben wir uns hier an Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientiert. Die für das Jahr 2021 fortgeschriebenen Handlungs­em­pfehlungen zur Ausge­stal­tung abgabenbezogener Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Be­wälti­gung der Aus­wir­kungen des Coronovirus werden wiederum Richtschnur unseres Handelns auf kommunaler Ebene sein.

Der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf ist jedoch nicht nur durch die Folgen der Corona-Pandemie gekennzeichnet. Er spiegelt zu nicht unwesentlichen Teilen auch den Trans­forma­tions­prozess wider, dem sich die Automobilbranche nicht nur in unserer Stadt stellen muss. Er ist Teil eines sozial-ökologischen Transformationsprozesses auf nationaler Ebene, ich nenne hier nur die Schlagworte Klimapaket, Kohleausstieg, Wasserstoffstrategie oder die erstmalige Aus­gabe von „grünen Anleihen“. Es bestätigt sich damit einmal mehr, dass letztlich alles mit allem zusammenhängt.

Beide Entwicklungen – Pandemie und Transformation - zusammen sind wesentliche Ursache dafür, dass es uns in den nächsten beiden Jahren nicht gelingen wird, einen ausgeglichenen Er­gebnishaushalt zu realisieren. Damit bestätigt sich auch in Gaggenau, was der Städtetag Baden-Württemberg aufgrund einer aktuellen Umfrage landesweit für das Jahr 2021 pro­gnosti­ziert: Im Jahr 2021 ist in Summe bei den Städten mit einem negativen ordentlichen Er­gebnis von rund 1.210 Millionen EUR zu rechnen, mithin einer Verzehnfachung gegenüber 2020.

Angesicht eines in der Planung ausgewiesenen Fehlbetrages von fast 11,0 Millionen Euro in zwei Jahren sind wir in be­sonderer Weise gefordert, mit den kommunalen Finanzen verant­wort­lich umzugehen und zu gewähr­leisten, dass die Stadt auf Sicht gesehen handlungsfähig bleibt. Und ohne, dass wir dies im Haus­haltsplan bereits eingepreist haben, setzen wir natür­lich darauf, dass Bund und Land auch in diesen schwierigen Zeiten ihrer be­sonderen Verant­wor­tung für die Gemeinden weiterhin gerecht werden. In Erwartung von Verbesserungen im laufenden Haushaltsvollzug haben wir innerhalb der Verwaltung vereinbart, dass zusätzliche Erträge oder Aufwandsreduzierungen auf allen Ebenen nicht für zusätzliche Leistungen, sondern zur Verringerung des ausgewiesenen Fehlbetrages ver­wendet werden. Zudem werden wir, wie in jüngster Ver­gangen­heit schon praktiziert, den Haushaltsvollzug sorgfältig beob­achten, um bei Bedarf schnell und angemessen reagieren zu können.

Und eines ist auch klar: In einer Ausnahmesituation wie wir sie gegenwärtig erleben, sind Fehlbeträge im Ergebnishaushalt bedauerlicherweise nicht unbedingt zu vermeiden. Das darf aber kein Dauerzustand werden, weil sonst ein nicht zu vertretender Vermögensabbau statt­finden würde, was mit den Grundsätzen einer intergenerativen Gerechtigkeit nicht in Einklang zu bringen wäre. Wir können daher den zunächst nur planmäßigen Fehlbetrag von nahezu 11,0 Millionen Euro in zwei Haushaltsjahren schweren Herzens nur tolerieren, weil wir

  1. das Jahr 2020 – insbesondere wegen der Gewerbesteuerkompensation von Bund und Land in einer Größenordnung von 5,4 Millionen Euro – deutlich besser abschließen werden als im 2. Nach­trags­haushalt 2020 hinterlegt;
  2. wir nach der mittelfristigen Finanzplanung die Perspektive haben, dass sich die Situation ab 2024 günstiger darstellen wird und
  3. wir dank einer guten Einnahmensituation bis 2018 noch über eine ausreichende Liquidität verfügen, so dass der für 2022 ausgewiesene Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes von knapp 1,8 Millionen Euro aus der vorhandenen Liquidität gedeckt werden kann.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich interessiert sie zu recht die Antwort auf die Frage, wovon haben wir uns bei der Aufstellung des Planentwurfs leiten lassen? Eine erste Maxime war, dass wir die Einnahmeerwartungen, ähnlich wie in der Vergangenheit, konservativ, also eher vorsichtig, ermittelt haben. Deutlich wird dies unter anderem bei der von uns angenommenen Gewerbesteuerentwicklung. Wir haben sie in 2021 zurückhaltend mit 11 Millionen Euro und in 2022 mit 12 Millionen Euro angesetzt. Diese Werte liegen unter dem Rechnungs­ergebnis des Jahres 2020. Mit diesem Vorgehen tragen wir zum einen den Erkennt­nissen des Arbeitskreises Steuerschätzung Rechnung, der davon ausgeht, dass die Gewerbe­steuer­erträge erst im Jahre 2024 wieder Vorkrisenniveau erreichen werden. Hinzu kommt, dass wir uns bei den Prognosen für die Gewerbesteuerentwicklung nicht nur an den bundes- und landesweiten Trends orientieren können, sondern den Besonderheiten des für uns sehr re­le­vanten Fahrzeugbaus Rechnung tragen müssen.

Bei dem für die Gewerbesteuerveranlagung maßgebenden Hebesatz wollen wir im Übrigen – ebenso wie bei der Grundsteuer – gegenüber dem Jahr 2020 keine Änderung vornehmen, was in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für die Steuerzahler eine wichtige Botschaft ist.

Eine weitere Maxime bei der Haushaltsplanaufstellung war die Aufforderung an die einzelnen Fachämter und Abteilungen der Stadtverwaltung, die Anforderungen auf das für die Auf­gaben­erfüllung unabdingbare Mindestmaß zu begrenzen. Diesem Ziel dienten unter anderem verbindliche Leitlinien – also Obergrenzen - für die Aufwendungen beim Bauunter­halt im Hoch- und Tief­bau. Dazu zählt aber auch eine Zielvereinbarung mit dem Personal­wesen, wonach wir die Personalentwicklung und den Personalbedarf in der Weise steuern wollen, dass der Zuwachs in der mittelfristigen Finanzplanung deutlich begrenzt wird. Besonders sinn­fällig wird dies bei den Ansätzen in den Finanzplanungsjahren 2023 und 2024. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, haben wir im Stellenplan verschiedentlich sog. kw und ku-Ver­merke ausgebracht.

Weiteres wichtiges Gestaltungselement des Haushalts und der Wirtschaftspläne ist die Frage der Investitionstätigkeit in den nächsten beiden Jahren. Hier wollen wir mit unseren be­scheidenen Möglichkeiten als kommunale Ge­biets­körperschaft mit dazu beitragen, dass Investitionen der öffentlichen Hand nicht weg­brechen, sondern auf einem hohen Niveau ver­stetigt werden, um gerade der Bauwirtschaft entsprechende Impulse zu geben. Oder – wie es der Städtetag Baden-Württemberg formuliert hat: Um der Funktion der Kommunen „als Motor der Wirtschaft“ gerecht zu werden. So wollen wir als Stadt in den nächsten beiden Jahren ins­ge­samt rund 35 Millionen Euro im Kernhaushalt investieren. Hinzu kommen die Investitions­aus­zahlungen unserer Eigenbetriebe, also der Stadt­werke mit 22,184 Millionen Euro, der Ab­wasser­be­seitigung mit 2,781 Millionen Euro und der Stadt­wohnung mit 1,460 Millionen Euro, insgesamt also mit weiteren 26,455 Millionen Euro. Dieses In­vesti­tionsvolumen des Konzerns Stadt Gaggenau von nahezu 61,1 Millionen Euro in zwei Jahren ist ein wichtiges Signal an unsere heimische Wirt­schaft, dass wir bei den In­vestitionen trotz Krise nicht auf die Bremse treten, sondern die Aus­zah­lungen auf einem außerordentlichen hohen Niveau halten.

Und schließlich halte ich es für bemerkenswert, dass wir unsere Finanzwirtschaft trotz aller Probleme beim Ausgleich des Ergebnishaushaltes im Kernhaushalt weiterhin ohne Neuver­schul­dung fahren wollen. Dies bedeutet, dass im aktuellen Haushalt erneut keine Darlehens­auf­nahme zur Finanzierung des Kernhaushaltes vorgesehen ist. Vielmehr werden noch vor­handene Darlehen planmäßig getilgt. Wir setzen damit trotz finanziell schwieriger Zeiten er­neut zwei wichtige finanzwirtschaftliche Ziele um: Keine Neuverschuldung im Kernhaushalt sowie die planmäßige Rückführung bestehender Darlehensverpflichtungen.

Natürlich, und darauf habe ich bereits bei der zurückliegenden Haushaltsplaneinbringung hin­ge­wiesen, hat die ausschließliche Eigenfinanzierung von Investitionen auch eine Kehrseite. Auf­grund der hohen Schlagzahl bei den Investitionen wird der Bestand an liquiden Eigen­mitteln bis zum Ende des Finanz­planungs­zeitraums auf etwas mehr als 9 Millionen Euro ab­nehmen. Wir liegen damit aber immer noch deutlich über dem gesetzlich geforderten Mindest­betrag von rund 1,4 Millionen Euro.

Lassen Sie mich damit zu den wesentlichen Investitionsschwerpunkten dieses Haushaltes kommen:

Wie bereits in den zurückliegenden Jahren bekennen wir uns auch in den nächsten zwei Jahren zu unserer besonderen Verantwortung als Schulträger von sieben Grundschulen, einer Ge­mein­schaftsschule (mit Grundschule), einer Realschule und eines Gymnasiums. Zum einen werden wir konsequent den dem Gemeinderat bereits erläuterten Weg zur Digitalisierung der Schulen fortsetzen. Andererseits widmen wir uns dem Thema der Generalsanierung unserer Schulgebäude. Für 2021 sind für Baumaßnahmen Auszahlungen in Höhe von 4,4 Millionen Euro vorgesehen. Weitere 3,7 Millionen Euro sind für 2022 eingeplant, zusammen also 8,1 Millionen Euro. Das ist nach meiner festen Überzeugung ein sehr ambitioniertes Arbeits­pro­gramm und zugleich ein sehr deutliches Bekenntnis in Sachen Stellenwert der schulischen Bildung auf kommunaler Ebene.

Ohne alle Maßnahmen im Detail zu beschreiben, will ich einige wenige Themen explizit be­nennen: Beim Goethe-Gymnasium sind insbesondere für die Sanierung des Pavillions 2 in zwei Jahren Mittel von 2,7 Millionen Euro eingestellt. Für die Realschule sind für den Biologiebe­reich, die Schulküche und die Klassenzimmersanierung Ausgabeermächtigungen von 2,2 Millionen Euro vorgesehen und auf die Merkurschule entfallen für das Projekt General­sanierung 1,7 Millionen Euro. Bei den Grundschulen in Oberweier und Hörden sind jeweils für das Jahr 2022 Anfinanzierungsraten für die dort mittelfristig vorgesehenen umfassenden bau­liche Sanierungen eingestellt.

Eng verknüpft mit dem Thema Schulen ist das Thema Betreuung von Kindern in Kinderkrippen und Kindergärten. Neben den hohen Aufwendungen für laufende Betriebskosten in Höhe von 15,1 Millionen Euro in zwei Jahren, sind investiv weitere Auszahlungen von über 1,5 Millionen Euro in zwei Jahren vorgesehen. Davon profitieren insbesondere die kirchlichen und freien Kinder­gartenträger. Zu nennen ist konkret die letzte Finanzierungsrate für die Erwei­terung des Kath. Kindergartens St. Antonius in Ottenau und die Neugestaltung des Außen­spielbereichs der Evangelischen Kindertagesstätte in der Jahnstraße. Zudem wollen wir die Kindertages­pflege in anderen geeigneten Räumen weiter voranbringen.

Nahezu 40 % unseres Investitionsvolumens im Jahr 2021, nämlich etwas mehr als 8,1 Millionen Euro, werden wir für die Fertig­stellung des Waldseebades zur Verfügung stellen. Hinzu kommen weitere 240.000 Euro (2021) und 410.000 Euro (2022) für die weiteren Sport­stätten unsrer Stadt. Voran kommen wollen wir auch bei dem sehr auf­wändigen Thema der Sanierung der Sporthalle im Traischbachtal, die bekanntlich aus den 70er Jahren stammt. Hier sind zunächst Ansätze für planerische Leistungen und kleinere Sanierungen mit einem Volumen von 560.000 Euro vorge­sehen und im Jahr 2022 zu dem eine Verpflichtungs­er­mächti­gung von 1,0 Million Euro aus­gebracht. In den Finanzplanungsjahren sind dann Beträge von 4,0 Millionen Euro etatisiert. Klar ist aber auch: Wir sind bei der konkreten Durchführung des Projekts auf Zuwendungen Dritter angewiesen. Wir werden daher im weiteren Fortgang sorg­fältig zu prüfen haben, welche Fördermittel der Sportförderung und der energetischen Sanierung genutzt werden können.

Im Tiefbau hält uns vor allen Dingen die Sanierung zahlreicher Brückenbauwerke in der Stadt auf Trab. Hier kalkulieren wir zusammen mit der Sanierung von Straßen im Finanzplanungs­zeit­raum mit Auszahlungen von 10,1 Millionen Euro, wobei rund die Hälfte dieser Aus­zah­lungen in den Finanzplanungsjahren 2023 und 2024 anfallen wird. Exemplarisch will ich hier die Brücke in der Bernsteinstraße 57 in Michelbach oder die mit 1,2 Millionen Euro veran­schlagte Sanierung der Konrad-Adenauer-Brücke nennen. Ein Investitions­schwer­punkt der ebenfalls dem Tiefbau zuzuordnen ist, ist der Hochwasserschutz. Hierfür rechnen wir mit Aus­zahlungen von 3,5 Millionen Euro, wobei ein klarer Schwerpunkt die Sulzbach­ver­dolung im Bereich des Festplatzes sein wird. Sie ist mit insgesamt 3,215 Millionen Euro ver­an­schlagt, wovon 1,150 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 finanziert werden sollen.

Bei unserem Eigenbetrieb Stadtwerke Gaggenau sind für den Bereich der Stromversorgung im Vermögensplan allein 2,8 Millionen Euro für die Erweiterung der 110 KV Stationen Kniebis­straße (Trafo 104) vorgesehen. Über 900.000 Euro sollen zudem im Bereich Umspannstationen investiert werden. Bei der Wasserversorgung dominieren Auszahlungen für die Hauptzu­lei­tungen mit über 1,8 Millionen Euro. Im Bereich Telekommunikation sind Investitionen von weiteren 3,0 Millionen Euro vorgesehen. Hier steht insbesondere der weitere Ausbau der digitalen Infrastruktur im Fokus. Die Gesamtinvestitionen von über 22,18 Millionen Euro sollen etwa zur Hälfte durch eine Kreditaufnahme der Werke finanziert werden.

Etwas im Windschatten der öffentlichen Wahrnehmung steht in der Regel der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Gaggenau. Dennoch dürfen wir nicht übersehen, dass hier wichtige Investitionen für den Umweltschutz auf lokaler Ebene, insbesondere für die Ge­wässer­reinhaltung, getätigt werden. Großes Projekt für die nächsten zwei Jahre ist der Neu­bau des Regenüberlaufbeckens Bäumbachallee, für den 1,1 Millionen Euro veranschlagt sind. Hinzu kommen weitere 650.000 Euro für die Kanalbaumaßnahme in der Landstraße in Hörden. Mit dem Bau des Regenüberlaufbeckens Bäumbachallee beenden wir die Nachrüstung ent­sprechender Becken im Stadtgebiet, die uns auf Grund von Vorgaben des Generalent­wässerungs­plans der Wasserbehörde auferlegt sind. 

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Haushaltsjahr 2021 und 2022 sind, gerade mit Blick auf den Ergebnishaushalt, sicherlich „Ausnahmehaushalte“ hinsichtlich der zu er­wartenden Fehlbeträge in einer Dimension von nahezu 11,0 Millionen Euro. Glücklicher­weise sind wir aufgrund einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik in der jüngsten Ver­gangenheit in der Lage, gleichwohl notwendige und kraftvolle Investitionen in diesen beiden Jahren für die kommunale Aufgabenerfüllung zu tätigen. Wir bewältigen damit nicht nur die aktuelle Krisen­situation, sondern investieren in die Zukunft unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Über wesentliche Inhalte dieses Haushaltes werden wir uns zunächst im Rahmen von drei Sit­zungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses, die Ende Januar und Anfang Februar 2021 terminiert sind, unterhalten, so dass – je nach dem Fortgang der Beratungen - eine Verab­schie­dung des Haushalts im Laufe des März 2021 erfolgen könnte. Gestatten Sie, dass ich an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, aber auch der drei Eigen­be­triebe, die bei der Erstellung des umfangreichen Planwerks beteiligt waren, sehr herzlich danke. An erster Stelle natürlich den Verantwortlichen der Stadtkämmerei mit Herrn Stadt­kämmerer Andreas Merkel und der Abteilungsleiterin Frau Melanie Merkel an der Spitze. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat in einem Anfang Dezember veröffentlichten Interview an­lässlich des Deutschen Kämmerertages unter anderem Folgendes gesagt:  „Deutschland hat das große Glück, über hervorragende Kämmerinnen und Kämmerer zu ver­fügen. Aus meiner Zeit in Hamburg und als Bundesfinanzminister weiß ich, dass es schon in normalen Zeiten keine einfache Aufgabe ist, einen Haushalt aufzustellen. Die Wünsche sind stets größer als die zur Verfügung stehenden Mittel. Die Corona Krise macht diese Aufgabe noch schwieriger, zu Mal wir alle - Bund, Länder und Kommunen – mit erheblichen Un­sicher­heiten umgehen müssen".