Mit der Hinweisgeberrichtlinie [Richtlinie (EU) 2019/1937] vom 23. Oktober 2019 verfolgt die Europäische Union das Ziel, Personen vor Nachteilen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen bestimmte (vor allem unionsrechtliche) Rechtsvorschriften erhalten und diese melden.
Der Hinweis kann hier abgegeben werden:
