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Hunde sollten auch in der freien Natur an der Leine geführt werden.
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05.06.23

Jeder Hundehalter möchte seinem Hund so viel Gutes wie möglich tun. Dazu gehört für die meisten auch ein freier Auslauf in Wiesen und Wald. In Baden-Württemberg gibt es mit wenigen Ausnahmen zwar keine Leinenpflicht für Hunde im Außenbereich. Wer einen Hund freilaufen lässt, muss aber gewährleisten können, dass dieser in Sicht- und Hörweite bleibt und auf Zuruf ohne Zögern zum Hundehalter zurückkommt. Wer einmal erlebt hat, dass der Jagdtrieb mit seinem Hund durchgeht, weiß aber, wie schnell ein Hund außer Kontrolle geraten kann.

Ein generelles Betretungsverbot für Hunde besteht in Gaggenau im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegenwiesen und Wassertretanlagen. In Naturschutzgebieten, insbesondere im Ortsteil Hörden in den Bereichen „Lieblingsfelsen“, „Galgenberg“ und „Scheibenberg“, gilt eine generelle Leinenpflicht. Außerdem ist auf entsprechende Beschilderungen zu achten.

Ist das Anleinen im Außenbereich aus Sicht des Tierfreundes ein Ärgernis, weil es den Hund in der freien Bewegung einschränkt, kann es für Wildtiere eine große Erleichterung sein. Wildtiere werden nicht nur durch einen jagenden Hund aufgeschreckt und flüchten, sondern auch schon, wenn ein Hund abseits der Wege frei durch den Wald streift. Auch brütende Vögel, vor allem Bodenbrüter, können so beeinträchtigt werden, dass das Nest aufgegeben wird. Die Störreaktion der Wildtiere ist oft nicht sichtbar, beeinträchtigt aber den Bruterfolg und führt bei zur Flucht gezwungenen Wildtieren zu einem unnötigen Energieverlust, den diese durch mühevolle Futtersuche wieder ausgleichen müssen. Ganz problematisch ist eine Fluchtreaktion für tragende Wildtiere. 

Die Stadt-, Forst- und Naturschutzverwaltung appellieren daher an alle Hundehalter, ihren Hund zum Wohle aller Tiere auch außerhalb des Ortes an die Leine zu nehmen, damit die Wildtiere möglichst ungestört bleiben und so die Vielfalt der Natur geschützt und erhalten bleibt.

Außerdem weist die Stadt Gaggenau darauf hin, dass Heuwiesen und Felder in der Zeit zwischen Saat und Ernte nicht betreten werden dürfen und, sollte der Hund im Randbereich sein Geschäft verrichten, der Hundekot bis zur nächsten Entsorgungsmöglichkeit mitgenommen wird. Neben der unangenehmen Tatsache, dass der Kot beim Mähen und Ernten aufgewirbelt wird, schadet Hundekot im Heu den Futtertieren. Er stellt auch ein Gesundheitsproblem für viele Vogelarten dar. Echte Tierfreunde werden dies alles in Zukunft sicher bedenken.