Anmeldung
Die Steuerpflicht und die damit verbundene Anmeldepflicht entsteht, sobald Ihr Hund drei Monate alt ist. Die Anzeige/Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht bei der Stadt Gaggenau erfolgen.
Steuersätze ab 01.01.2026
je Kalenderjahr
- erster Hund im Haushalt: 108,00 Euro
- jeder weitere Hund im Haushalt: 216,00 Euro
- erster Kampfhund im Haushalt: 690,00 Euro
- jeder weitere Kampfhund im Haushalt: 1.380,00 Euro
- Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als „weitere Hunde“.
Wird Ihr Hund im Laufe eines Kalenderjahres angemeldet, so fällt der Beginn der Steuerpflicht auf den 1. des folgenden Kalendermonats, der Steuerbetrag vermindert sich entsprechend. Zu beachten ist, dass alle Haushaltsmitglieder alle Hunde gemeinsam halten.
Kampfhunde
Kampfhunde sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Steuerfälligkeit
Die Hundesteuer entsteht am 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr. Sie erhalten jährlich einen Steuerbescheid. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bei Fragen zur Zahlung wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse, hier erhalten Sie auch Vordrucke zur Abbuchungsermächtigung.
Hundesteuermarke
Die Hundesteuermarke wird Ihnen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt. Diese bleibt weiterhin Eigentum der Stadt Gaggenau und gilt für den auf der Marke angegebenen Zeitraum. Der Hund muss mit einer gültigen und sichtbar befestigten Steuermarke versehen werden. Bei Verlust der Steuermarke wird, gegen eine Gebühr von 5,00 Euro, eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Steuerbefreiung
Eine Steuerbefreiung wird Personen gewährt, die auf Antrag für das Halten von Hunden:
- Einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen GL, B, BL, aG oder H vorlegen
- Mit ihrem Hund eine Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und deren Hund für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung steht oder als Rettungshund ausgebildet wird (erfolgreich absolvierte erste Modulprüfung).
- Die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetiker dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind.
- Die als Nachsuchhunde beim Landesjagdverband Baden-Württemberg im Sinne des § 38 JWMG für Nachsuchzwecke zur Verfügung stehen und eingesetzt werden
- Die als Kadaversuchhunde beim TCRH registriert und für Einsätze gelistet sind
Steuerermäßigung
Die Steuer ermäßigt sich auf Antrag für Hunde, die jedes Jahr für das Folgejahr:
- eine Internationale Gebrauchshundeprüfung (IGP), Stufe 1-3 (ab erster Aufbaustufe) abgelegt haben auf 54,00 Euro
- eine Begleithundeprüfung abgelegt haben auf 90,00 Euro
- Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung auf 54,00 Euro
Liegt eine Prüfungsbestätigung vom Vorjahr, spätestens bis Ende des laufenden Jahres nicht vor, wird der Hund automatisch im Folgejahr vollversteuert.
Zwingersteuer
Auf Antrag wird für Zuchthunde eine Steuer in Form einer Zwingersteuer erhoben. Diese beträgt derzeit für bis zu 5 Hunde 216,00 Euro, ab 6 Hunde weitere 216,00 Euro.
Die Voraussetzungen sind:
Mindestens zwei rassenreine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, die zu Zuchtzwecken gehalten werden.
Dem Antrag muss folgender Nachweis beigefügt werden:
- Eintrag des Zwingers und der Zuchttiere im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung
- Spätestens nach 3 Jahren Eintrag der gezüchteten Hunde (Wurfbescheinigung)
- Spätestens alle 3 Jahre muss eine Wurfbescheinigung vorliegen, ansonsten wird die Vergünstigung nicht gewährt und die Hunde werden vollversteuert.
Für Kampfhunde werden Steuervergünstigungen nicht gewährt.
Ummeldung
Ändert sich Ihre Anschrift innerhalb der Stadt Gaggenau, ist dies der Steuerabteilung mitzuteilen.
Abmeldung
Bei Wegzug, Tod oder Abgabe des Hundes an einen neuen Besitzer/ Tierheim ist der Hund innerhalb eines Monats bei uns schriftlich abzumelden. Der Hund ist bei der Zuzugsgemeinde anzumelden. Der Abmeldung ist die Steuermarke sowie die tierärztliche Bescheinigung oder der Name und die Adresse des neuen Hundehalters bzw. der Aufnahmevertrag des Tierheims beizufügen.
Hinweis
Alle Regelungen können Sie hier der Hundesteuersatzung entnehmen.
Für die Entsorgung des Hundekots erhalten Sie an unserer Zentrale kostenlos Entsorgungstüten.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, insbesondere bezüglich der Leinenpflicht und des Lärmschutzes
