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Für Geimpfte und Genese gibt es bei privaten Treffen sowie Feiern keine Kontaktbeschränkungen mehr.
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28.01.2022

Das Land Baden-Württemberg kehrt zu seinem Stufenplan zurück, der vorübergehend außer Kraft gesetzt worden war. Damit gilt ab dem heutigen Freitag, 28. Januar die Alarmstufe 1. Die Alarmstufe II gilt, wenn der Schwellenwert der Auslastung der Intensivbetten auf 450 oder mehr steigt und der Schwellenwert der Hospitalisierungsinzidenz von 6 erreicht oder überschritten wird. Neu ist, dass Personen ab 18 Jahren nun auch in den Fahr- und Flugzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs eine FFP2-Maske tragen müssen.
 

Was gilt nun in Alarmstufe I?

  • Für Geimpfte und Genese gibt es bei privaten Treffen, Feiern keine Kontaktbeschränkungen. Für nicht immunisierte Personen gelten jedoch weiter Einschränkungen: Hier darf sich nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen. Sobald also eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten diese strengen Kontaktbeschränkungen.
  • Im Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt (z.B. Modehaus), gilt nun wieder 3G (Geimpft, genesen oder getestet).
  • Für die Bibliotheken und damit auch die Gaggenauer Stadtbibliothek gilt wieder 2G. Zudem können bestellte Bücher abgeholt werden.
  • Messen und Ausstellungen sind nicht erlaubt.
  • Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale dürfen nicht öffnen.
  • Clubähnliche Veranstaltungen wie öffentliche Fastnachtspartys sind nicht erlaubt.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt:

    2G: Maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauern in geschlossenen Räumen. Im Freien dürfen es nicht mehr als 3.000 sein.  Bei mehr als 500 Zuschauer müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.

    2G+: Maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauer in geschlossenen Räumen und 6.000 Zuschauern im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.

  • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent, aber nicht mehr als:
    maximal 3.000 Besuchern bei 2G.
    maximal 6.000 Besuchern bei 2G+.

  • Fastnachtsumzüge sind nicht erlaubt.
  • In Bereichen, für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
  • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich 2G.
  • Bei Prüfungen in der beruflichen Bildung muss in der Warn- und den Alarmstufen eine medizinische Maske getragen werden.
  • Ab dem 14. Februar 2022 gilt bei Veranstaltungen von Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung und entsprechende Veranstaltungen von Weltanschauungsgemeinschaften 3G.
     

Alle Änderungen im Überblick können zudem hier heruntergeladen werden.