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Das Foto zeigt einen Grundsteuerbescheid.
Die Grundsteuerreform bringt große Veränderungen mit sich.
© Stadt Gaggenau

08.03.25

Die Frist zur Einlegung von Widersprüchen gegen die Grundsteuerbescheide vom 20. Januar 2025 ist diese Woche abgelaufen.

Innerhalb der Widerspruchsfrist sind bei der Stadtverwaltung zahlreiche Widersprüche eingegangen. Nach rechtlicher Einschätzung der Verwaltung sind die meisten Widersprüche unbegründet, da sich die Beschwerdeführer allein gegen den Grundsteuerwert wenden. Dieser wird jedoch NUR im Rahmen des Einspruchs gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes geprüft, nicht jedoch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen den Veranlagungsbescheid der Stadt. Die Widersprüche müssen daher kostenpflichtig zurückgewiesen werden. In diesen Fällen wird sich die Verwaltung telefonisch oder schriftlich mit den Steuerpflichtigen in Verbindung setzen. Dabei wird den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt, den Widerspruch innerhalb eines Monats kostenneutral zurückzunehmen. Wird der Grundsteuerwert nachträglich durch das Finanzamt korrigiert, wird der Veranlagungsbescheid der Stadt automatisch diesem neuen Wert angepasst.