08.05.24
Im Gaggenauer Rathaus laufen seit Wochen die Vorbereitungen für den Wahlsonntag am 9. Juni. An diesem Tag sind alle Wahlberechtigten aufgefordert, sich an den Europa- und Kommunalwahlen zu beteiligen.
In Gaggenau sind 23.357 Personen wahlberechtigt, darunter rund 2.570 EU-Bürger. Zudem dürfen bei den Kommunalwahlen auch bereits weitere 1265 junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren Stimmen vergeben. Mittlerweile wurden auch die Wahlbenachrichtigungen versandt.
Auf dieser findet der Wähler alle wichtigen Informationen welchen Wahlen sie berechtigt sind, zum Wahlbezirk, Datum, Ort und Zeitraum. Die Wahlbenachrichtigung muss am Wahltag in das Wahllokal mitgebracht werden. Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend bei der Stadt Gaggenau, Bürgerbüro, Telefon 07225 962-444, E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de melden.
Stimmzettel für die Kommunalwahl
Da die Stimmzettel für die kommunalen Gremien wie den Gaggenauer Gemeinderat und den jeweiligen Ortschaftsrat sowie den Kreistag Rastatt durch die zahlreichen Listen sehr umfangreich sind, erhalten alle Wähler diese rund zwei Wochen vor der Wahl. So können die Stimmzettel in Ruhe bereits Zuhause ausgefüllt werden und müssen am Wahltag selbst nur noch im Wahllokal abgegeben werden. In den insgesamt 21 Wahllokalen erhalten die Wahlberechtigten dann außerdem auch den Stimmzettel für die Europawahl. Die Wahlhelfer freuen sich auf viele Wähler, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben.
Briefwahl:
Wahlberechtigte, die Briefwahl machen möchten, weil sie am Wahltag verhindert sind, können diese bis zum 7. Juni, 18 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau beantragen. Wahlscheine können mündlich, schriftlich oder auch per Mail beantragt werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein über die städtische Homepage unter www.gaggenau.de/Wahlscheinantrag anzufordern oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Dies ist bis Sonntag, 2. Juni, 24 Uhr, möglich. Beim Aufruf des Links zum Wahlscheinantrag für die Europa- und Kommunalwahl auf der Homepage erhalten Interessierte ein Erfassungsformular für ihre Antragsdaten. Wer für einen Dritten, auch für einen nahen Angehörigen oder für den Ehepartner, Briefwahl beantragen will, muss eine Vollmacht des Wahlberechtigten mitbringen. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahlunterlagen werden spätestens ab dem 20. Mai verschickt. Sie können ab dem 21. Mai aber auch selbst im Bürgerbüro abgeholt werden. Wer per Briefwahl wählt, muss dafür sorgen, dass seine Wahlbriefe für die Kommunalwahlen und die Europawahl rechtzeitig, spätestens bis Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr, eingegangen sind.
Vorsorglich weist die Stadt darauf hin, dass sich Briefwähler nicht wundern sollen, wenn sie dennoch zusätzlich Stimmzettel zugesandt bekommen. Diese gehen aus organisatorischen Gründen standardmäßig an alle Wahlberechtigten.
Wahlbezirke:
Insgesamt gibt es in Gaggenau und den Stadtteilen 21 Urnenwahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke. Alle Wahllokale sind rollstuhlgerecht. Für den Wahlablauf und die Auszählung sind über 250 Personen, vorwiegend Mitarbeiter der Stadtverwaltung, freiwillige Bürger und ehemalige Mandatsträger im Einsatz.
Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl beantwortet das Bürgerbüro der Stadt Gaggenau, Tel. 07225 962-444, E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de