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Eine gute Einsparmöglichkeit ist das Reduzieren der Temperatur.
© Andreas Morlok/pixabay

15.05.23

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg teilt mit, dass private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können, um von stark gestiegenen Preisen entlastet zu werden. Für einen schnellen Ablauf ist seit einer Woche das Online-Portal freigeschaltet, worüber die Anträge abzuwickeln sind. Papieranträge sind ebenfalls möglich. Diese sind jedoch mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden. Mit Hilfe eines vorangestellten Online-Rechners kann vorab bestimmt werden, ob eine Härtefallhilfe in Frage kommt. Der Rechner ersetzt nicht die Antragsprüfung, sondern dient lediglich der Information. Der Zugang zum Online-Portal ist hier möglich. 

Die Energieagentur Mittelbaden bietet in Kooperation mit der VHS Rastatt kostenlose Unterstützung von Privathaushalten bei der Antragstellung an. Im Rahmen der Veranstaltungen werden nach einer kurzen Einführung gemeinsam mit den Bürgern die Anträge erfasst. Der nächste Termin in Gaggenau ist am

Dienstag, 16. Mai von 13 bis 15 Uhr – Gaggenau, VHS-Außenstelle Hauptstr. 36a

Anmeldung über die VHS mit Kennzeichen AU1G130GA

 

Bitte zu den Veranstaltungen mitbringen:

  • Adressdaten des Gebäudes / der Gebäude
  • Insgesamt beheizte Fläche des Gebäudes in m²
  • Davon für Wohnzwecke genutzte, beheizte Fläche des Gebäudes in m²
  • Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person
  • Im Falle der Vermietung: Namen des Mieters / der Mieter sowie vermietete Fläche in m²
  • Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung der Rückerstattung
  • Persönliche Angaben, Wohnadresse sowie Kontaktdaten – insbesondere E-Mail
  • Adresse der antragstellenden Person
  • Rechnungen der betreffenden Brennstoffe (Hinweis: die Lieferung der Brennstoffe muss zwischen 01.01.2022 und 01.12.2022 erfolgt sein und bei Lieferverzögerungen muss die Bestellung bis zum 01.12.2022 und die Lieferung bis zum 31.03.2023 erfolgt sein!)
  • Bestellnachweis im Falle der Lieferverzögerung
  • Nachweis der Bezahlung (z. B. Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung, Quittung)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften: Teilungserklärung, Nachweis über die Vertretungsregelung, Handelsregisterauszug im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft

Im Falle der Papierantragstellung muss zuvor telefonisch das Antragsformular unter Tel. 0711 1261600 angefordert werden, um dieses zur Veranstaltung mitzubringen.