Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, können Sie die Austrittserklärung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts abgeben. Es handelt sich hier um eine besonders beurkundete Erklärung. Der Austritt muss somit persönlich im Standesamt erklärt werden. Die Abgabe einer selbst verfassten Erklärung reicht nicht aus.

Sie können die Austrittserklärung auch in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar beim Standesamt einreichen. Eine solche Erklärung wird erst mit Entgegennahme im Standesamt wirksam.

Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft erlischt mit dem Tag der Unterzeichnung. Die Kirchensteuerplicht endet dagegen erst mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Gebühren

Gebühr: 30,00Euro