Lakra-Darlehen

Im Rahmen der Wohnungsbauförderung unterliegen die Eigentümer, die Darlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg (sogenannte Lakra-Darlehen) zur Schaffung von Wohnraum in Anspruch genommen haben, bestimmten Beschränkungen (z.B. Mietpreisbindung, Belegungsbindung).

Die Einhaltung dieser Beschränkungen wird durch die Abteilung Liegenschaften überwacht.