Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Der Pass und die Gutscheine für das laufende Kalenderjahr sind beim Bürgerbüro erhältlich.

Voraussetzungen:

Einen Landesfamilienpass können unabhängig von der Höhe des Einkommens erhalten:

- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht,
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht sowie
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/menschen/familie/leistungen%20 und http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/menschen/familie/leistungen/landesfamilienpass).

Legen Sie uns bitte folgende Dokumente vor:

- Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder.
- ab Vollendung des 18. Lebensjahres zusätzlich ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld,
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis,
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid,
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wenn bereits ein Landesfamilienpass ausgestellt wurde, muss dieser bei der Abholung der neuen Gutscheinkarten vorgelegt werden.