Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Der Pass und die Gutscheine für das laufende Kalenderjahr sind beim Bürgerbüro erhältlich.
Voraussetzungen:
Einen Landesfamilienpass können unabhängig von der Höhe des Einkommens erhalten:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht,
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht sowie
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/menschen/familie/leistungen%20 und http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/menschen/familie/leistungen/landesfamilienpass).
Legen Sie uns bitte folgende Dokumente vor:
- Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder.
- ab Vollendung des 18. Lebensjahres zusätzlich ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld,
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis,
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid,
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wenn bereits ein Landesfamilienpass ausgestellt wurde, muss dieser bei der Abholung der neuen Gutscheinkarten vorgelegt werden.
Landesfamilienpass
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Bürgerbüro mit Stadt-Info
Leitung:
Tanja Riedinger
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 / 962-445
E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de
Öffnungszeiten
Montag |
8.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag |
7.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch |
8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag |
8.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
8.00 - 12.00 Uhr |