Aktuelles
Das Foto zeigt die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2026.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.
© Stadt Gaggenau

2.2.26

Die ersten Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Tagen bereits ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahlen am 8. März erhalten.

Damit kann nun auch Briefwahl beantragt werden. Dies ist online möglich über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder durch Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigung. Auch auf der städtischen Homepage findet sich der Link zur Briefwahl-Beantragung. Ebenso kann per Mail an wahlen@gaggenau.de Briefwahl beantragt werden. Dabei müssen der Familiennamen, der Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden.

Zudem können die Wählerinnen und Wähler ab sofort auch mit der Wahlbenachrichtigung direkt ins Bürgerbüro kommen und die Briefwahlunterlagen mitnehmen oder vor Ort ausfüllen. Wer am 8. März in Gaggenau ist, sollte in einem der elf Wahllokale wählen gehen und vor Ort seine Stimmen abgeben, empfiehlt die Stadtverwaltung den Gang ins Wahllokal.

Die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Bei dieser Wahl gilt ein neues Wahlrecht. So dürfen dieses Mal bei der Landtagswahl auch 16-Jährige wählen die Altersgrenze lag bisher bei 18. Jeder Wahlberechtigte hat nun zudem zwei Stimmen. 

Die Erststimme geht nach wie vor an die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im Wahlkreis. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht sicher in den Landtag ein. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird erstmals wie bei der Bundestagswahl die Partei gewählt.

Service: Fragen zur Wahl beantwortet das Wahlamt unter: Tel. 07225 962-444 oder wahlen@gaggenau.de