22.10.25
Regen, Wind, Blätter: Es ist wieder Herbst. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Anwohner die Gehwege von Laub befreien müssen. Und zwar richtig. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum muss ich als Anwohner das Laub vom Gehweg vor meiner Tür entfernen?
Weil es zu einer Gefahr werden kann, besonders, wenn es regnet. Auf nassem Laub kann man leicht ausrutschen. Außerdem kann Laub, das nicht weggeräumt wird, die Dolen verstopfen. Dann wiederum kann es passieren, dass das Wasser nicht abläuft, wenn es stark regnet.
Nicht alle Bäume gehören mir. Muss ich das Laub trotzdem beseitigen?
Ja. Denn wenn die Bäume im Sommer Schatten spenden, profitieren ja auch nicht nur die Eigentümer. Das Laub muss also nicht von den Eigentümern der Bäume weggeräumt werden, sondern von den Anliegern der Gehwege.
Wie oft muss ich das Laub wegräumen?
Den ganzen Herbst über regelmäßig nach Bedarf. Sobald Blätter fallen und die Gehwege so stark von Laub bedeckt sind, dass von dem Laub eine Gefahr für Fußgänger ausgeht.
Und wenn ich die Blätter einfach auf die Straße kehre und darauf warte, dass die Kehrmaschine die Haufen aufnimmt?
Das geht natürlich nicht! Die Kehrmaschine kann keine Berge von Laub einsammeln. Die Stadtverwaltung setzt sie ein, damit die Fahrbahnen sauber bleiben. Die Entsorgung des Laubs auf den Gehwegen hingegen ist Aufgabe der Bürger. So ist es auch in anderen Städten geregelt.
Woher weiß ich, für welchen Bereich ich zuständig bin?
Dies kann jeder in der Streupflichtsatzung der Stadt Gaggenau nachlesen. Für die Gehwege vor den Wohnhäusern sind es die Anwohner. Sind an einer Straße keine Gehwege vorhanden, muss das Laub auf der Fahrbahn auf einer Breite von einem Meter entfernt werden. Gibt es nur einen Gehweg, so sind die Anlieger in der Pflicht, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Wie entsorge ich denn Laub „fachgerecht“?
Kleinere Mengen Laub können in die Biotonne geworfen, größere Mengen müssen zum Gartenabfallplatz gebracht werden. Die Entsorgung für den ersten Kubikmeter ist bei den städtischen Abfallplätzen kostenlos, ab dann kostet die Entsorgung 2,50 Euro. Bei den Deponien des Landkreises in Oberweier und Gernsbach ist sogar die Entsorgung bis zu zwei Kubikmeter kostenfrei.
