Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen

Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft, den Bestand der Lebenspartnerschaft oder gegebenenfalls auch deren Auflösung nachweisen. Der Lebenspartnerschaftsurkunde steht gleich eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt
  • die Religionszugehörigkeit, wenn sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft


Lebenspartnerschaftsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister erhalten Sie beim Standesamt des Ortes, in dem die Begründung erfolgte.

Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen

Persönliche Vorsprache:
Sie können die Urkunde persönlich innerhalb der Öffnungszeiten beim Standesamt abholen welches die Lebenspartnerschaft begründet hat und die Gebühr sofort bezahlen. Bei der Antragstellung oder Abholung der Urkunde können Sie sich auch vertreten lassen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

Bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht Ausweis der bevollmächtigten Person Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00

Personenstandsgesetz - PStG:

  • § 58 Lebenspartnerschaftsurkunde
  • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG:

  • § 1 Lebenspartnerschaft
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)