Aktuelles
Seit dem 1. März dürfen Pflanzen und sonstige gartenbauliche Erzeugnisse wieder verkauft werden.
© Wilhelmine Wulff / pixelio.de

01.03.2021

Am Freitagabend hat die Landesregierung in Baden-Württemberg weitere Lockerungen zum 1. März beschlossen und notverkündet. Neben der Öffnung der Friseurbetriebe, darf auch die praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung wieder stattfinden. Zudem dürfen Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkte und Gartencenter von Bau und Raiffeisenmärkten unter gewissen Bedingungen wieder öffnen. Eine Übersicht der geschlossenen und geöffneten Einrichtungen gibt es hier. Welche Regelungen seit dem 1. März gelten, sind hier zusammengefasst.