Löschung von Rechten der Abteilung II des Grundbuchs

Bei Rechten der Abteilung II des Grundbuchs ist die Löschung entweder mit Nachweis der Unrichtigkeit oder mit Bewilligung des eingetragenen Rechteinhabers möglich. Die Löschung muss beim Grundbuchamt in Achern beantragt werden. 

Die öffentliche Beglaubigung von Löschungsbewilligungen ist hier möglich. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.

Unterlagen:

  • Urkunden, die die Unrichtigkeit nachweisen wie Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde des eingetragenen Berechtigten
  • Löschungsbewilligung des eingetragenen Berechtigten in öffentlich beglaubigter Form.
  • Lichtbildausweis

Gebühren

Je nach Wert des zu löschenden Rechts. Nähere Einzelheiten erhalten Sie gerne nach Klärung des Sachverhaltes.