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An Markttagen zwischen 6 und 14 Uhr

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13.11.2020

Das Landratsamt Rastatt hat am Freitag, 13. November, eine Allgemeinverfügung für die Innenstadt von Gaggenau erlassen. Damit muss nun an den Markttagen, also mittwochs und samstags, im Bereich des Marktplatzes und der Fußgängerzone ein Mund-und Nasenschutz getragen werden. Die Maskenpflicht gilt an den beiden Markttagen jeweils von 6 bis 14 Uhr. Zur Fußgängerzone zählt der Bereich zwischen der Konrad-Adenauer-Straße und der Klehestraße, die Friedrich-Ebert-Straße, der Marktplatz sowie die Parkfläche zwischen dem Marktplatz und der August-Schneider-Straße.