24.9.25
Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden alle versiegelten oder geänderten Flächen in Gaggenau erfasst.
Die Stadtverwaltung erinnert alle Grundstücksbesitzer daran, dass sowohl Neubauten als auch Veränderungen an versiegelten Flächen gemeldet werden müssen. Die Meldepflicht gilt ebenso für neu angelegte als auch für nachträglich versiegelte Flächen oder Arbeiten, die schon länger zurückliegen. Die Grundlage für diese Pflicht ist die Abwassersatzung der Stadt Gaggenau. Alle neu versiegelten oder veränderten Flächen sind innerhalb eines Monats nach Fertigstellung oder nach Kanalanschluss anzugeben.
Weitere Infos telefonisch unter 07225 962-499 oder auf der städtischen Homepage unter www.gaggenau.de/niederschlagswassergebuehr. Dort steht auch der notwendige Flächenerhebungsbogen bereit, der ausgefüllt und unterschrieben gerne per E-Mail an abwasser@gaggenau.de geschickt werden kann.
