Nachlasserhebung

Die allgemeine staatliche Fürsorge- und Aufsichtspflicht in Angelegenheiten des Nachlasses von Verstorbenen obliegt den Nachlassgerichten. Dies sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte.

Die Standesämter der Städte und Gemeinden, in deren Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, führen für die Nachlassgerichte die Nachlasserhebungen durch.

Soweit der Verstorbene letzten Wohnsitz in Gaggenau hatte, setzen wir uns hierzu mit den Angehörigen in Verbindung, sobald wir vom Standesamt des Sterbeortes Nachricht vom Sterbefall erhalten haben.

 

Folgende Angaben und Unterlagen sind für die Nachlasserhebung von Bedeutung:

  • Angaben über gesetzliche Erben des Verstorbenen
  • vorhandene eigenhändige Testamente, Hinterlegungsscheine von notariellen Testamenten, Eheverträge und Erbverträge