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Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen und Restaurants können sich entscheiden, mit dem 2G-Optionsmodell nur Geimpfte und Genesene zuzulassen.
© Ulrike Klumpp

15.10.2021

Seit dem heutigen Freitag, 15. Oktober, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Geimpfte und Genesene bekommen neue Freiheiten, für Ungeimpfte wird die Testpflicht verschärft. Das bisherige Stufensystem bleibt unverändert, das sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19 Patientinnen und Patienten orientiert. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell. 

Eine Übersicht über die aktuell geltenden Corona-Regeln kann hier heruntergeladen werden. Die Corona-Verordnung hingegen kann hier nachgelesen werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die neuen Regelungen finden sich auf der Internetseite des Landes.