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25.02.2021

Einreisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen seit dem 25. Februar neue Regelungen beachten. Noch immer variieren die Maßnahmen je nach Art des Risikogebiets. Die Einstufung der Gebiete wird auf der Website des Robert Koch Instituts laufend aktualisiert. Bei der Einreise nach Baden-Württemberg gilt folgendes:

 

1. Elektronische Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de

2. Ein Test ist vorzulegen/ in Quarantäne ist zu gehen, bei Einreise aus einem:

Virusvarianten-Gebiet

  • Einreise nur mit negativen Corona-Test, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Sofortige Absonderung in häusliche Quarantäne für 14 Tage. Es ist keine Verkürzung möglich!

Hochinzidenzgebiet

  • Einreise nur mit negativen Corona-Test, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Sofortige Absonderung in häusliche Quarantäne für 10 Tage. Es ist keine Verkürzung möglich!

„Normales“ Risikogebiet

  • Vorlage eines negativen Testergebnisses spätestens 48 Stunden nach Einreise.
  • Sofortige Absonderung in häusliche Quarantäne für 10 Tage. Verkürzung durch einen zweiten Test fünf Tage nach Einreise möglich.

3. Anmeldung per E-Mail oder Telefon beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau und Übermittlung des negativen Corona-Tests.

 

Hinweis: Wer bereits an Corona erkrankt ist und dies anhand eines ärztlichen Zeugnisses nachweisen kann, darf ab dem 21. Tag nach der Erkrankung und bis zu drei Monate quarantänefrei einreisen.

Weitere Fragen können telefonisch an die Servicenummer der Stadt unter 07225 962-111 oder schriftlich an die Mailadresse Corona@gaggenau.de gerichtet werden.