Aktuelles
Das Foto zeigt einen Grundsteuerbescheid.
Die Grundsteuerreform bringt große Veränderungen mit sich.
© Stadt Gaggenau

14.11.24

Für die meisten Menschen gehören Steuern zu den unbeliebten Themen. Kompliziert, undurchschaubar und ungerecht – das sind Adjektive, die häufig in Zusammenhang mit Steuern fallen. Umso wichtiger findet es Oberbürgermeister Michael Pfeiffer und der Gaggenauer Gemeinderat, dass kein Versuch unterbleibt, die Bürgerinnen und Bürger über die neue Grundsteuer aufzuklären.

Neben schriftlichenInformationen auf der städtischen Internetseite soll es beispielsweise auch ein Info-Telefon geben, an das sich Bürger mit Fragen rund um die Grundsteuer wenden können. „Wir wissen, dass es zu dem Thema viele Fragen geben wird", erklärt Gaggenaus Stadtkämmerer Sascha Maier. Die Stadtverwaltung will ihre Bürger unterstützen, obwohl sie weder für die Grundsteuerreform noch für die Festlegung der Grundsteuermessbeträge zuständig ist. „Wir hatten keinen Einfluss auf die neue Reform, aber wir müssen sie jetzt am Ende umsetzen", erklärt Bürgermeister Andreas Paul. Das ärgert nicht nur ihn und OB Pfeiffer, sondern auch den Gemeinderat. „Wir alle sind nicht glücklich mit den Folgen", machen sie deutlich, dass sie schon jetzt größtes Verständnis dafür haben, wenn sich Bürger im neuen Jahr über ihre Grundsteuerbescheide ärgern.

 

Jeder Zweite zahlt weniger

Etwa 50 Prozent aller Steuerzahler werden künftig bei der Grundsteuer B mehr als bisher zahlen. Die andere Hälfte wird dagegen künftig weniger Grundsteuer berappen müssen. Bei etwa 80 Prozent aller Steuerpflichtigen liegt die Differenz zum bisherigen Betrag bei maximal 300 Euro im Jahr. Allerdings müssen von den rund 12.200 Steuerpflichtigen fast 1.300 damit rechnen, dass sich die Grundsteuer künftig um das Fünffache erhöht. „Das ist heftig und tut uns auch weh", sagt OB Pfeiffer. Treffen werde es vor allem Besitzer von älteren Häusern auf sehr großen Grundstücken wie es in den Ortsteilen häufig der Fall ist. Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit 1.340 Quadratmeter hat bisher knapp 90 Euro gekostet, jetzt sind es über 1.300 Euro und damit ein Plus von mehr als 1.200 Euro. Das Gegenbeispiel: Ist ein Grundstück mit einem Wohngebäude bebaut, das viele Wohnungen umfasst, kann die Grundsteuer von bisher 100 Euro auf nunmehr 68 Euro pro Wohnung fallen. Kämmerer Maier warnt allerdings vor Pauschalierungen und Vergleichen. „Jedes Grundstück ist ein Einzelfall und muss für sich angeschaut werden. Zudem war die Steuer früher auch nicht immer gerecht und bringt jetzt mehr Gleichheit." Auch dafür hat er ein Beispiel aus Ottenau, wo zwei fast gleich große Grundstücke mit ähnlicher Bebauung, die auch noch nebeneinanderliegen, bisher völlig verschiedene Grundsteuerbeträge hatten. Bisher zahlte der eine über 800 Euro, der andere Grundstücksbesitzer nur 300 Euro. Jetzt zahlen beide rund 500 Euro.

Deutlich entlastet werden die Gewerbegrundstücke. Auch hier ein Beispiel: Bislang musste für eine über 81.000 Quadratmeter große Fläche 84.000 Euro überwiesen werden, jetzt sind es nur noch 31.000 Euro.

 

Grundsteuer ist wichtige Einnahmequelle für Gaggenau

An diesen Beispielen zeige sich das Dilemma der so genannten Aufkommensneutralität, die nichts anderes besage als dass die Einnahmen so hoch bleiben sollen wie bisher. In Gaggenau nahm die Stadt durch die beiden Grundsteuern A (Landwirtschaftliche Flächen) und B (bebaute und unbebaute Flächen) im Jahr rund 5,6 Millionen Euro ein. „Dieses Geld brauchen wir auch weiterhin, um unsere Aufgaben erfüllen zu können“, erklärte Stadtkämmerer Maier. Er hat deshalb mit seinem Team einen Hebesatz von 230 Prozent für die Grundsteuer A und einen Hebesatz von 350 Prozent für die Grundsteuer B ermittelt. Am kommenden Montag soll der Gemeinderat die neuen Hebesätze beschließen. Vergangene Woche hat die Verwaltung in nicht-öffentlicher Sitzung die neuen Hebesätze und ihre Auswirkungen dem Gemeinderat bereits vorgestellt. „Obwohl alle damit gerechnet hatten, dass es zu Erhöhungen kommen wird, waren am Ende jedoch viele über die teils drastischen Steigerungen erschrocken", berichtet OB Pfeiffer. „Der Gemeinderat ringt wie wir auch sehr damit, diese Hebesätze so zu beschließen", ergänzt Bürgermeister Paul. Eine Alternative hat die Stadt nicht. Sie ist an die vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbeträge gebunden. Diese ergeben sich aus der Grundstücksgröße und den geltenden Bodenrichtwerten, die vom Gutachterausschuss festgelegt werden. Will ein Grundstückseigentümer nun wissen, mit welchem Grundsteuern er künftig rechnen muss, kann er den Grundsteuermessbetrag, der ihm in seinem Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt wurde, mit dem Hebesatz der Stadt multiplizieren. Schwarz auf weiß erhalten die Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuerbescheide ab Januar.

 

Einspruch oder Gutachten sind möglich

„Wir sind verpflichtet, ab 2025 die neue Grundsteuer zu erheben", erklärt Maier. Wer den Eindruck hat, dass die Festlegungen des Finanzamtes nicht korrekt sind und dagegen noch keinen Widerspruch eingelegt hat, der kann auch ein Gutachten erstellen lassen und den Bodenrichtwert überprüfen lassen.

Damit der Bodenrichtwert geändert wird, muss das Gutachten einen um mehr als 30 Prozent geringeren tatsächlichen Wert des Grunds und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung nachweisen. Der Wert im Gutachten muss also deutlich vom festgelegten Bodewert abweichen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Grundstück wegen des Planungs- und Bebauungsrechts nur eingeschränkt nutzbar ist. Klassisches Beispiel sind hier große Anwesen mit Einfamilienhäusern, die einen großen Garten haben, der aber nicht bebaut werden darf.

Eben zu solchen Fragen rund um Einsprüche, Werte, Gutachten oder zu grundsätzlichen Fragen der Grundsteuern, richtet die Stadt Gaggenau ab dem 19. November ein Info-Telefon ein. Unter der Nummer 07225 962-114 sind montags von 13 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr Mitarbeiterinnen der städtischen Steuerabteilung erreichbar, die gerne Fragen beantworten.