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Das Foto zeigt ein Kleinkind auf einer Schaukel am Spielplatz in Gaggenau.
Oftmals sind private Spielplätze nur spärlich ausgestattet.
© Stadt Gaggenau

13.2.26

Wer ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen baut, muss auch einen Spielplatz für Kleinkinder anlegen. Die Fläche muss mindestens 30 Quadratmeter betragen. In der Realität sind diese Plätze oft nur spärlich ausgestattet. Die neue Landesbauordnung, die im Sommer 2025 in Kraft getreten ist, bietet nun die Möglichkeit der Spielplatzablöse.

Bauherren können damit unter bestimmten Voraussetzungen statt eines eigenen Spielplatzes auch einen Geldbetrag an die Stadt zahlen. Mit diesem Geld kann die Stadt dann neue Spielplätze einrichten oder vorhandene Spielplätze erweitern. Ausnahmsweise kann der Geldbetrag auch für die Instandhaltung kommunaler Kinderspielplätze verwendet werden.

Um hierfür klare und transparente Regeln zu schaffen, hat die Stadt eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet. Sie legt fest, wie hoch diese Spielplatzablöse ist und wie sie berechnet wird. Grundlage sind dabei unter anderem die Größe des eigentlich erforderlichen Spielplatzes, die Lage des Grundstücks sowie die Kosten für Bau und langfristige Unterhaltung eines Spielplatzes. „Damit haben wir nun ein Werkzeug in der Hand, um die Spielplatzablösung gut zu regeln“, erklärte Oberbürgermeister Michael Pfeiffer die neue Verwaltungsvorschrift der Stadtverwaltung.

Mit den neuen Richtlinien schafft die Stadt eine nachvollziehbare Grundlage für Bauherren und sorgt gleichzeitig dafür, dass Kinder und Familien auch künftig von gut ausgestatteten Spielplätzen profitieren.

Amtsleiter Maximilian Krebs erläuterte dem Gremium am Montagabend die Berechnung der Spielplatzablöse. Dabei werden der Bodenrichtwert, die Größe der Grundstücksfläche des Spielplatzes sowie die Herstellungskosten des Spielplatzes pro Quadratmeter berücksichtigt. Eingerechnet wird zudem ein Faktor für die Instandhaltungskosten über 25 Jahre. Bei einem kleinen Mehrfamilienhaus (vier bis zehn Familien) müsste ein Bauherr in durchschnittlicher Innenstadtlage damit 19.500 Euro bezahlen. Ab elf Wohneinheiten erhöht sich die Größe des Spielplatzes, der zur Verfügung gestellt werden muss und damit auch die neue alternative Möglichkeit der Spielplatzablöse. Für den Bauherrn hat die Ablösemöglichkeit zudem den Vorteil, dass er die Fläche auch anders nutzen kann, beispielsweise für Stellplätze.

Mit einer Gegenstimme sprach sich das Gremium für die neue Verwaltungsvorschrift aus.