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Zum 1. Juli gibt es auch Lockerungen bei Kontaktsportarten.
Zum 1. Juli gibt es auch Lockerungen bei Kontaktsportarten.
© Andrey_Popov, shutterstock

02.07.2020

Ab dem 1. Juli tritt eine neue Corona-Verordnung zur Sportausübung in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten. Ziel war es die Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher zu machen.

Neben der Vereinheitlichung beinhält die neue Verordnung auch einige Lockerungen. Betroffen davon sind insbesondere die Regelungen zu Kontaktsportarten – sowohl für den Amateur- als auch für den Leistungssport. So darf ab dem 1. Juli im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist. Ist der Körperkontakt andauernd, sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden. Das empfiehlt sich beispielsweise bei Kampfsportarten. Entsprechend der allgemeinen Verfügung liegt die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb bei 20 Personen. Auch weiterhin sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten zwingend zu beachten.

Zudem sind Sportwettkämpfe mit Körperkontakt wieder erlaubt. Die Verordnung regelt hierzu, dass maximal 100 Sportler und unter Einhaltung des Mindestabstands maximal 100 Zuschauer teilnehmen können. Bei einer festen Sitzordnung und einem zuvor festgelegten Veranstaltungsprogramm sind maximal 250 Zuschauer zulässig. Ab dem 1. August dürfen an Sportwettkämpfen insgesamt bis zu 500 Sportler und Zuschauer teilnehmen.

Darüber hinaus dürfen Umkleiden und Duschen in öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten wieder genutzt werden. Allerdings muss dabei sichergestellt sein, dass der Mindestabstand gewahrt werden kann. Ebenfalls ist der Aufenthalt nur auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Bei Fragen können sich die Vereine gerne telefonisch an die Abteilung Gesellschaft und Familie unter 07225 / 962-514 wenden.