27.6.25
Der Gemeinderat hat die neue „Richtlinie zur Förderung der Vereine der Stadt Gaggenau“ beschlossen. Damit werden die bisherigen Förderrichtlinien für Sportvereine, Musik- und Gesangvereine sowie kulturelle und sonstige Vereine zusammengeführt und grundlegend aktualisiert. Die bisherigen Regelungen stammten teilweise aus den Jahren 2001 und 2005.
Vorgestellt wurde die Neufassung von Carmen Merkel, Leiterin der Abteilung Gesellschaft und Familie. Die neue Richtlinie wurde zuvor mehrfach im Sozial- und Kulturausschuss beraten und mit Vertretern des Musik- und Sportausschusses abgestimmt. Ziel der Neuregelung ist es, die Fördermöglichkeiten übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig neue Schwerpunkte zu setzen. Künftig soll insbesondere die Jugendarbeit der Vereine stärker unterstützt werden. Neu aufgenommen wurden Zuschüsse für die Zertifizierung als jugendfreundlicher Verein sowie für die Erstellung von Schutzkonzepten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Eine wichtige Neuerung betrifft die sogenannten sonstigen Vereine. Dazu zählen beispielsweise Fastnachtsvereine, Obst- und Gartenbauvereine oder Kleintierzuchtvereine. Sie erhalten künftig einen jährlichen Verwaltungskostenzuschuss von 200 Euro. Bislang wurden nur wenige dieser Vereine regelmäßig gefördert.
Erstmals können Vereine künftig auch Zuschüsse für energetische Sanierungen ihrer Gebäude beantragen. Damit unterstützt die Stadt Investitionen, die langfristig Energie einsparen und die Betriebskosten senken. Eine ursprünglich diskutierte Anhebung der allgemeinen Fördersätze für Baumaßnahmen und Anschaffungen von zehn auf 20 Prozent wurde aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt jedoch nicht umgesetzt.
Auch die Vereine mit Sicherheitsaufgaben werden in der neuen Richtlinie ausdrücklich berücksichtigt. Organisationen, die Aufgaben im Katastrophenschutz, bei der Notfallversorgung oder der Gefahrenabwehr übernehmen, erhalten für die Beschaffung von Fahrzeugen oder Spezialausrüstung einen erhöhten Zuschuss von 20 Prozent. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für die Pflege und Unterhaltung der städtischen Sportstätten vereinheitlicht. Die bestehenden Vereinbarungen mit den Fußballvereinen sollen durch neue, einheitliche Regelungen ersetzt werden.
Unverändert bleibt die jährliche Förderung der Mitgliedsvereine des Sport- und Musikausschusses. Für beide Bereiche stellt die Stadt weiterhin jeweils 55.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, die auf Vorschlag der jeweiligen Ausschüsse an die Vereine verteilt werden.
Die Mitglieder des Gemeinderates begrüßten die neue Förderrichtlinie ausdrücklich. In der Beratung wurde mehrfach die große Bedeutung der Vereine für das gesellschaftliche Leben in der Stadt hervorgehoben. Einig waren sich die Räte darin, dass die Vereine mit ihren vielfältigen Angeboten das Miteinander in Gaggenau prägen und bereichern.
