28.7.25
Schon vor 20 Jahren gab es erste Überlegungen für eine Gestaltungssatzung in Michelbach, um zu verhindern, dass der von Fachwerkhäusern geprägte Ortskern durch unschöne Gebäude „verunstaltet“ wird. Ein erster Entwurf im Frühjahr 2023 sorgte jedoch für erheblichen Wirbel und führte schlussendlich gar zur Auflösung des Ortschaftsrates und Rücktritt des Ortsvorstehers.
Der im Jahr 2024 neu gewählte Ortschaftsrat hat das Papierwerk nun gründlich durchkämmt und entschlackt. Eine Erhaltungssatzung soll es nicht mehr geben. Die Gestaltungssatzung wurde von 25 Seiten auf sieben Seiten reduziert und enthält auch deutlich weniger Paragraphen.
Vergangene Woche wurde der neue Entwurf zunächst den betroffenen Anwohnern und Eigentümern sowie anschließend der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei betonte Ortsvorsteher Jan Stenger, dass sich der Ortschaftsrat in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt hat, alle Unterlagen und Stellungnahmen durchgearbeitet hat, um die Reibungspunkte zu identifizieren. „Wir entscheiden nichts über ihre Köpfe hinweg“, erklärte er den anwesenden Michelbacherinnen und Michelbachern. Nach langen Beratungen habe man den Geltungsbereich stark reduziert. Er umfasst nun nur noch den eigentlichen Ortskern. Die Erhaltungssatzung wurde komplett gestrichen und Reizthemen wie Vorgaben zu Farbe und Zäunen sind nun als Empfehlungen formuliert. Außerdem wurde an den Formulierungen gearbeitet, so dass diese nun verständlicher sind. Insgesamt, so Stengers Fazit, „haben die Stadt und das beauftragte Stadtplanungsbüro mit Philipp Dechow, das umgesetzt, was wir wollten“. Oberbürgermeister Michael Pfeiffer betont, dass der Ort damit nun eine saubere Grundlage habe, die Sicherheit gibt, dass der Ortskern nicht deformiert wird. „Wir glauben nach wie vor an den Sinn der Satzung und sind dem Ortschafstrat sehr dankbar, dass er nun eine Satzung vorbereitet hat, die auf Akzeptanz stoßen wird“, sagte Pfeiffer. Professor Philipp Dechow erklärte ebenfalls, dass es bei dem Instrument der Satzung darum gehe, „die schlimmsten Bausünden“ zu vermeiden. Für Michelbach gelte das Ziel, dass sich neue Gebäude harmonisch einfügen und das Ortsbild behutsam weiterentwickelt wird. Er fasste in der Vorstellung der verbliebenen acht Paragrafen nochmals die wichtigsten Aussagen zusammen und betonte dabei, dass einige Punkte, die bisher als Festsetzung geregelt werden sollten, nunmehr „nur noch“ unverbindliche Empfehlungen sind. Dies betrifft beispielsweise die Fassadengestaltung, Farbe und Material aber auch die Freiflächen und Einfriedungen. Auch zu den Nebengebäuden gibt es keine Festsetzungen mehr. Regelungen gibt es noch zum so genannten „Hauptbaukörper“, zu Balkonen und Loggien, zu den Anbauten und den Dachflächen. Ein weiterer Paragraph regelt die Ausnahmen.
Auf großen Stellwänden wurden in der Wiesentalhalle die einzelnen Paragraphen und Vorgaben vorgestellt, so dass direkt am Plan oder an Skizzen diskutiert werden konnte. Es bestand zudem die Möglichkeiten schriftlich Anregungen oder Kritikpunkte abzugeben. Im Spätjahr soll der Entwurf, nach Beschluss durch Ortschaftsrat und Gemeinderat, in die sogenannte Offenlage gehen. In dieser Zeit können erneut Anregungen und Bedenken vorgetragen werden. Anschließend müssen Gemeinderat und Ortschaftsrat über die Einwendungen befinden. Der Satzungsentwurf soll im Lauf des Jahres 2026 vom Gemeinderat beschlossen werden und in Kraft treten.
