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22.06.2020

Im Laufe der kommenden Woche wird der neue Schutzstreifen für Radfahrer zwischen den Gaggenauer Stadtteilen Ottenau und Sulzbach markiert. Der Landkreis Rastatt beteiligt sich an einem Modellprojekt des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Dabei wird an der K 3705 im Bereich zwischen Ottenau und Sulzbach ein sogenannter Schutzstreifen in Form einer weißen, gestrichelten Linie für den Radverkehr angelegt. Für die Durchführung dieses neuen Ansatzes muss auch die alte Mittelmarkierung komplett entfernt werden. Dies ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite geboten.

Grundsätzlich soll mit dem Vorhaben erprobt werden, ob diese neue Art des Schutzstreifens das Radfahren außerorts sicherer macht. In den letzten Jahren haben sich Pedelecs und E-Bikes, mit denen man auch weite Strecken oder auch Steigungsstrecken wie Richtung Sulzbach komfortabel zurücklegen kann, als feste Größe im Straßenverkehr etabliert. Dadurch werden auch Landstraßen interessanter für den Radverkehr.

In beiden Fahrtrichtungen werden jetzt Verkehrsschilder errichtet, die auf das Modellprojekt hinweisen. Ergänzend wird mit Radfahrpiktogrammen und Richtungspfeilen auf der Fahrbahn auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtrichtungen hingewiesen. Der Schutzstreifen wird im Zuge der K 3705 bergwärts angelegt und dient damit den Radfahrenden, welche von Gaggenau in Richtung Sulzbach fahren.

Talwärts ist wie bisher rechts zu fahren. Dieser Bereich wird lediglich durch Radfahrpiktogramme gekennzeichnet, es wird jedoch kein extra Schutzstreifen ausgewiesen. Um Fehlfahrten zu vermeiden, wird am Beginn der jeweiligen Bereiche mit Piktogrammen und Pfeilen unterstützend hingewiesen, sowohl bergauf-, als auch bergabwärts. Letztendlich ändert dies nichts an dem auch für Radfahrende geltenden Rechtsfahrgebot. Die Nutzung des Gehwegs für talwärts Radfahrende ist wie bislang unzulässig.

Schutzstreifen machen den Radverkehr für die Autofahrer sichtbar: Radfahrende werden durchgehend auf einer eigenen Spur im Verkehr mitgeführt. Durch die Markierung von Schutzstreifen sinkt die gefahrene Geschwindigkeit, selbst wenn keine Radfahrer unterwegs sind, da die Fahrbahn optisch eingeengt wird. Aber nicht nur Rad- und Autofahrer profitieren von der neuen Radverkehrsführung. Auch Fußgänger sind sicherer unterwegs, denn Radfahrer haben nun ihren eigenen Bereich auf der Fahrbahn und kommen so den Fußgängern auf dem Gehweg nicht mehr in der Quere.

Das Straßenbauamt im Landratsamt weist darauf hin, dass es zulässig ist, den Schutzstreifen, der mit einer unterbrochenen Linie markiert ist, zu überfahren. Dies ist der Unterschied zu einem Radfahrstreifen, der mit einer durchgezogenen Linie markiert ist und von Autofahrern nicht überfahren werden darf. Der inzwischen verbindliche Abstand beim Überholen von Radfahrenden von zwei Metern außerorts ist immer einzuhalten.

Weitere Information zum Schutzstreifen-Modellprojekt unter www.agfk-bw.de.