Niederlassungserlaubnis

Im deutschen Ausländerrecht ist die Niederlassungserlaubnis ein Aufenthaltsstatus nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.

EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen erwerben nach einer gewissen Aufenthaltszeit ein Daueraufenthaltsrecht, das durch eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts oder durch eine Daueraufenthaltskarte bescheinigt wird.

Die Niederlassungserlaubnis wird zum Zwecke der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet erteilt. Sie gilt unbefristet.

Sofern der Inhaber einen neuen Reisepass oder deutsches Passersatzpapier erhält, wird die Niederlassungserlaubnis lediglich übertragen, ohne dass die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft werden.

Für die Antragstellung sind grundsätzlich vorzulegen:

  • gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate bzw. aktueller Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld, SGB II- oder XII-Leistungen oder aktueller Rentenbescheid)
  • Mietvertrag bzw. Grundbuchauszug
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Nachweis Sprachniveau B1
  • Nachweis 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Schulbescheinigung / Ausbildungsvertrag (bei Kindern)
  • Bei Abholung der entsprechenden Formulare erhalten Sie die Information über weitere vorzulegende Nachweise


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.