Nutzungsänderung

Eine erteilte Baugenehmigung deckt in der Regel nur eine bestimmte Art und ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung. Denn eine Baugenehmigung wird immer nur hinsichtlich der konkreten Umstände bei Antragstellung erteilt. Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist im Grundsatz deshalb immer dann genehmigungspflichtig, wenn die neue beabsichtigte Nutzung anderen oder weitergehenden gesetzlichen Anforderungen unterliegt als die bisherige. Ebenso ist die Umnutzung zu Wohnzwecken zur Förderung der Schaffung von Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Sind Sie unsicher, ob die von Ihnen beabsichtigte Nutzungsänderung einer Genehmigung bedarf, raten wir, Auskunft bei der Baurechtsbehörde einzuholen. Der Bauherr ist verpflichtet, sicherzustellen, dass bestehende Genehmigungspflichten erfüllt werden.

Für die Nutzungsänderung sind zur Bearbeitung des Antrags die gleichen Unterlagen nötig, wie wenn erstmalig eine Baugenehmigung erteilt wird, weshalb die gleichen Voraussetzungen gelten.

Achtung:

Seit dem 1. Januar 2022 sind Bauanträge, Bauvoranfragen usw. digital einzureichen. Hierbei müssen die Anträge (Formulare und Planunterlagen) in einzelne PDF-Dateien (je eine Datei z.B. für Antragsformulare, Baubeschreibung, Lageplan, Grundrisse, Ansichten etc.) per E-Mail an baurechtsamt@gaggenau.de gesendet werden.

Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind weiterhin in Papierform einzureichen.

Bei Rückfragen steht die Abteilung Baurecht gerne zur Verfügung.