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Das Foto zeigt eine Vollsperrung der Hördener Landstraße und das ehemalige Gasthaus Ochsen in Hörden. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist einsturzgefährdet. Im Juni 2025 haben Notsicherungsarbeiten stattgefunden.
Derzeit gesperrt: die Landstraße in Hörden.
© Stadt Gaggenau

18.6.25

Die Sperrung der Landstraße am ehemaligen Gasthaus „Ochsen“ in Hörden muss vorerst bestehen bleiben. Dies gab Ortsvorsteherin Barbara Bender am Dienstag in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Hörden bekannt.

Derzeit überlappen sich an der Stelle gerade zwei Baustellen:die Absicherung des Gebäudes „Ochsen“ und die Baustelle der Stadtwerke, die in der Landstraße eine Elektroleitung verlegen. Für beide Baustellen war jeweils eine halbseitige Sperrung notwendig, sodass der Bereich derzeit voll gesperrt ist.

Das denkmalgeschützte Haus des ehemaligen „Ochsen“ ist einsturzgefährdet und muss deshalb notgesichert werden. Erst wenn die Notsicherungsmaßnahmen vollständig erfolgt sind, kann die halbseitige Fahrbahnsperrung aufgehoben werden. Die Stadtverwaltung hofft, dass die Notsicherungsmaßnahme am „Ochsen“ beendet ist, wenn auch die Arbeiten für die Stromleitung abgeschlossen sind, und die Fahrbahn dann wieder in beide Richtungen befahren werden kann. „Das können wir aber heute noch nicht versprechen“, heißt es vonseiten der städtischen Baurechtsabteilung. Der Gehweg entlang des Gebäudes wird während der Arbeiten mit einer Überdachung abgesichert. Die Stadtverwaltung ist in Kontakt mit dem Eigentümer des „Ochsen“ und seinem Architekten. Unabhängig von der Frage der Notsicherung finden derzeit intensive Abstimmungen zu den geplanten Umbaumaßnahmen statt. Dabei geht es unter anderem um den Denkmalschutz. Die Gehwegabsicherung bleibt auch nach Abschluss der Notsicherungsmaßnahmen notwendig. Erst wenn die Umbaumaßnahmen am Gebäude insgesamt fertig sind, kann diese entfallen.