Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist grundsätzlich möglich. Diese umfasst nicht die Erstellung von Entwürfen oder die Prüfung des Inhalts der Urkunden, sondern lediglich die Bestätigung der Identität des Unterzeichners. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
Nicht möglich ist die öffentliche Beglaubigung von Handzeichen für das Handelsregister und von Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind. Hier muss die Beglaubigung von einem Notar durchgeführt werden.
Unterlagen:
- Schriftstück, das zu beglaubigen ist
- Lichtbildausweis