Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift

Bitte beachten Sie:
Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist im Rathaus Gaggenau nicht mehr möglich.

Ausnahme: Örtliche, als gemeinnützig anerkannte Vereine können die Unterschriften weiterhin im Rathaus Gaggenau beglaubigen lassen. Ansprechpartner ist Frau Ulrike Schön, Abteilung Liegenschaften, Tel. 07225 962-2304, E-Mail: ratschreiber@gaggenau.de. Die Beglaubigung umfasst nicht die Erstellung von Entwürfen oder die Prüfung des Inhalts der Urkunden, sondern lediglich die Bestätigung der Identität des Unterzeichners. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.

Alle anderen wenden sich für eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift bitte an einen Notar ihrer Wahl.

Generell nicht möglich ist die öffentliche Beglaubigung von Handzeichen für das Handelsregister und von Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind. Hier muss die Beglaubigung von einem Notar durchgeführt werden.

Unterlagen:

  • Schriftstück, das zu beglaubigen ist
  • Lichtbildausweis
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts (zum Nachweis der Gemeinnützigkeit)