Der Ausweisung eines neuen Baugebietes geht zunächst ein formelles Bebauungsplanverfahren nach dem Baugesetzbuch voraus. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Entwurf des Bebauungsplans unter anderem auch öffentlich ausgelegt. Während der Offenlage besteht für Sie die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf bei der Stadtverwaltung einzusehen und gegebenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Zeitpunkt und Ort der Offenlage werden rechtzeitig im städtischen Amtsblatt in der Gaggenauer Woche bekannt gegeben.
Offenlage von Bebauungsplänen
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Stadtplanung
Leitung:
Ulrike Kiewitt
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 / 962-377
E-Mail: stadtplanung@gaggenau.de
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