Ordnungswidrigkeit

Die Bußgeldstelle der Stadt Gaggenau ist beim Amt für Recht und Ordnung angesiedelt. Ihr obliegt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, um die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchzusetzen.

Im Wesentlichen aus den Bereichen:

- des Straßenverkehrsrechts
   
  . Geschwindigkeitsüberschreitungen
  . Parkverstöße
  . Ahndung von Unfällen und Beanstandungen
    der Polizei im Stadtgebiet Gaggenau

- des Baurechts
- der städtischen Polizeiverordnung
- der Gewerbeordnung und des Gaststättengesetzes
- des Schulgesetzes
- des Melde- und Ausländerwesens

Bußgeldkatalog:

Für alle Verstöße nach dem Straßenverkehrsrecht ist der bundesweit geltende Bußgeldkatalog maßgebend.

Fahreignungsregister:

Die Eintragungsgrenze für das zentrale Fahreignungsregister liegt bei Verkehrsverstößen ab € 60,--.

Kosten:

Für die Ausfertigung eines Bußgeldbescheids sieht das Gesetz eine Gebühr vor. Diese beträgt 5 % der Geldbuße, mindestens jedoch € 25,--.

Einsprüche:

Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Beschuldigte Einspruch einlegen. Dieser muss schriftlich auf dem Postweg oder per Fax innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen.

Wenn dem Einspruch nicht abgeholfen werden kann, wird das Verfahren an das Amtsgericht Rastatt abgegeben.