29.12.25
Auch wenn das, was zu erledigen ist, nur kurze Zeit in Anspruch nimmt: Das Auto im Fußgängerbereich abzustellen, ist verboten. Wer sein Fahrzeug dort parkt oder hält, beeinträchtigt mit seinem Verhalten die Sicherheit anderer. Darauf weist die Stadtverwaltung hin und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Regeln zu halten.
Kinder, Senioren, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Rollstuhl oder Rollator: Sie alle nutzen den Gehweg. Durch parkende Fahrzeuge werden sie häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Oder: Die Fußgänger können die Verkehrslage nicht einschätzen, weil ihre Sicht durch parkende Autos eingeschränkt ist. Dadurch können gefährliche Situationen entstehen. Dies beobachten zum Beispiel in der Rathausstraße in Bad Rotenfels Anwohner, die sich nun besorgt an die Stadtverwaltung wandten. Bis zu zehnmal in der Stunde parkten dort Autos im Fußgängerbereich, oft sogar bei laufendem Motor. In der Nähe der Sparkasse gibt es genügend ausgewiesene Parkplätze, unter anderem hinter dem Rathaus.
Ähnliche Fälle gibt es immer mal wieder in anderen Stadtteilen und in der Kernstadt, insbesondere zu Stoßzeiten an den Kindergärten und Schulen. Wer beim Parken auf dem Gehweg erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Leider können wir nicht überall sein und kontrollieren“, so die Stadtverwaltung. Aber: „Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen, macht es das Zusammenleben leichter.“
