Personalausweis

Jeder Deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn er einen gültigen Reisepasses vorweisen kann. Der Personalausweis kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. 

Der Personalausweis ist persönlich zu beantragen. Nach § 9 PAuswG sollen die antragstellende Person und ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter persönlich erscheinen.

Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken und Unterschrift gesetzlich verpflichtend. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren und eine Unterschrift bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich.

In dringenden Fällen können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Er wird vom Bürgerbüro ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

Voraussetzungen bei Antragstellung ab 16 Jahren:

  • 1 biometrietaugliches Passbild
  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder bei Erstantrag die Geburtsurkunde
  • Bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Bei Namensänderung/Eheschließung: Bescheinigung Namensänderung/Eheurkunde


Voraussetzungen bei Antragstellung für Minderjährige:

Möchte ein Kind unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 biometrietaugliches Passbild
  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder bei Erstantrag die Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten muss vorliegen. (Beide Elternteile müssen persönlich bis zur Abholung des Personalausweises der Antragsstellung zugestimmt haben.)
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. (Sind z.B. die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden.)
  • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Bei Namensänderung: Bescheinigung Namensänderung


Gültigkeit und Gebühren:

Personalausweis - bei Personen unter 24 Jahre - 6 Jahre gültig. Gebühr: 22,80 €
Personalausweis - bei Personen ab 24 Jahre - 10 Jahre gültig. Gebühr 37,00 €
Vorläufiger Personalausweise - 3 Monate gültig. Gebühr: 10,00 €

eID-Funktion:

Die eID-Funktion ist bei Dokumenten, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben werden, immer eingeschaltet, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind.


Weitere Informationen:

Siehe Internetangebot des Bundesministeriums des Innern (BMI) (http://www.personalausweisportal.de)