Plakatierung

Die Nutzung öffentlichen Raums zu Werbezwecken unterliegt u.a. den Bestimmungen des Straßengesetzes für Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass z.B. das Anbringen von Plakaten einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis wird auf Antrag erteilt.

Der Antrag kann formlos vorgelegt oder auch mündlich gestellt werden. Es sind dabei folgende Angaben erforderlich:

  • Anlass und Dauer der Plakatierung
  • Anzahl und Größe der Plakate

Genereller Hinweis:

Die Anzahl der anzubringenden Plakate wird für das Stadtgebiet im Regelfall auf max. 20 Stück (Größe: DIN A 1) begrenzt. Der Genehmigungszeitraum beträgt in der Regel zwei Wochen.